Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06542 Allstedt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

27,1 km vom Suchpunkt

28,4 km vom Suchpunkt

Für Allstedter Unternehmen richtet sich die passende Schulung nach den vorgesehenen Personen. Vorhandene anerkannte Ausbildungen und der weitere Fortbildungsbedarf gehören zur Betrachtung. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung kann nach ausdrücklicher Vereinbarung einen Unterrichtsrahmen bieten; der tatsächlich benötigte Lehrgang wird dadurch nicht allein aus dem Gruppentermin abgeleitet.
Eine Gruppe braucht einen benannten Bedarf. Stellen Sie im Unternehmen zusammen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Für unterschiedliche Voraussetzungen können getrennte Anmeldungen sinnvoll sein.
Für einen Inhouse-Kurs in Allstedt benötigt der Anbieter die Beschreibung der Räume und die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Eignung prüfen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Angebote betrachten.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie die nötigen Unterlagen und lassen Sie weitere Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Erst danach sollte die Buchung verbindlich bestätigt werden.
Die DGUV berücksichtigt unter anderem Ausbildungen bei ermächtigten Erste-Hilfe-Stellen sowie geeignete sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche und abgeschlossene Gesundheitsberufsausbildungen. Für die betriebliche Planung ist die tatsächliche Qualifikation der Person relevant. Eine neu übernommene Ersthelferaufgabe führt deshalb nicht automatisch zu einer wiederholten Grundausbildung. Allgemeine berufliche Erfahrung ohne passenden Qualifikationsnachweis ist von diesen anerkannten Voraussetzungen zu unterscheiden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren werden unter den Bedingungen des eigenen Unfallversicherungsträgers behandelt. Eigener Aufwand des Unternehmens und ausdrücklich zusätzlich bestellte Leistungen sind davon gesondert zu betrachten. Umfang und mögliche weitere Vergütung gehören in die Vereinbarung.
Den zuständigen Träger befragen.
Den ausdrücklich gewünschten Umfang benennen.
Den passenden Bedarf bestimmen.
Die einschlägige Qualifikation kennen.
Die regulären Ausbildungsbedingungen beachten.
Zweifelsfragen fachlich einordnen lassen.
Für reguläre Lehrgänge nennt die DGUV eine maximale Gruppengröße von zwanzig Personen. Qualifizierte Lehrkräfte, geeignete Unterrichtsmedien sowie Anschauungs- und Übungsmittel gehören zum vorgesehenen Rahmen. Der DGUV-Grundsatz verlangt zudem gedruckte Informationen zum Nachlesen; eine zusätzliche elektronische Fassung ersetzt diese Unterlage nicht. Diese Bedingungen betreffen auch einen ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgang. Die tatsächliche Gruppe wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.

Eine Gruppenanfrage für Allstedt benennt die tatsächlich passende Ausbildung oder Fortbildung. Die Ausbildungsstelle muss die gewünschte Durchführung ausdrücklich bestätigen. Die Zahl interessierter Beschäftigter allein sagt weder etwas über deren gemeinsame Ausgangsqualifikation noch über einen bereits vereinbarten Lehrgang aus.
| Information | Gegenstand |
|---|---|
| Vorqualifikation | Die vorhandene Ausbildung |
| Ausbildungsbedingungen | Der reguläre Unterrichtsrahmen |
| Durchführung | Der ausdrücklich vereinbarte Lehrgang |
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Diese betriebliche Vorgabe begründet keine pauschale Zweijahresfrist für private Bescheinigungen zum Führerschein.
Beide regulären Lehrgänge haben neun Unterrichtseinheiten. Der passende Lehrgang folgt dem Bedarf der Person. In Zweifelsfällen erlaubt die DGUV eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung; die Auswahl ist entsprechend fachlich abzustimmen.
Nach den DGUV-Hinweisen wenden sich Unternehmen dazu an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die jeweilige BG oder Unfallkasse kann ihre Voraussetzungen der Kostenübernahme erläutern. Eine vorhandene Gesundheitsberufsqualifikation bedeutet für sich allein keine pauschale Gebührenzusage.