Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06469 Seeland sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Seeland · Sachsen-Anhalt
Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Lehrgang qualifiziert einzelne Personen. Für Unternehmen in Seeland gehört daneben die tatsächliche Helferbesetzung zur Organisation. Ausbildung oder Fortbildung kann öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Schulung stattfinden; der Bedarf wird auf den konkreten Betrieb und die vorgesehenen Beschäftigten bezogen.

Ein Betrieb organisiert eine gemeinsame Schulung für Beschäftigte aus mehreren Orten in Seeland. Bezeichnen Sie den tatsächlichen Veranstaltungsort mit vollständiger Anschrift und dem vereinbarten Zugang. Eine Einladung, auf der nur „Seeland“ steht, lässt den entscheidenden Teil der Anreise offen.
Bei einem Inhouse-Kurs gehört diese Information bereits in die Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungsplätze übernehmen Sie die bestätigte Adresse des Anbieters. Prüfen Sie nach einer Änderung, ob alle eingeladenen Personen dieselbe aktuelle Fassung erhalten haben. So bleibt der Unterrichtsort auch für Beschäftigte verständlich, die nicht regelmäßig am vorgesehenen Standort arbeiten.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Die Grundlage der Helferbesetzung |
| Vorqualifikation | Der Ausgangsstand der Person |
| Lehrgangsgruppe | Die tatsächlich vorgesehene Schulungsteilnahme |
Die Vorbereitung umfasst mehrere Fragen.
Vorqualifikation und weiteren Bedarf kennen.
Die anwesenden Versicherten berücksichtigen.
Die passende Schulung für die Gruppe abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Voraussetzungen und Verfahren richten sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Besondere zusätzliche Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse feststellen.
Die erforderlichen Angaben mit der Schule vorbereiten.
Seeland vereint Friedrichsaue, Frose/Anhalt, Gatersleben, Stadt Hoym/Anhalt, Nachterstedt und Schadeleben. Der gemeinsame Stadtname beschreibt deshalb zunächst einen größeren örtlichen Rahmen. Für eine betriebliche Schulungsanfrage werden das konkrete Unternehmen und die vorgesehenen Personen benannt. Erfassen Sie ihre vorhandenen anerkannten Qualifikationen und den weiteren Bedarf. So erhält die Ausbildungsstelle eine fachlich verständliche Grundlage, um Ausbildung oder Fortbildung für die jeweilige Anfrage einzuordnen.
Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang kann Beschäftigte zusammenbringen. Die vorgesehenen Übungen bleiben persönliche Lernaufgaben, die eigene Mitarbeit und eine nachvollziehbare Anleitung benötigen.
Nach den DGUV-Hinweisen ist bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Oberhalb von zwanzig gelten fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe, zehn Prozent für sonstige Betriebe. Diese Vorgaben beziehen sich auf die betriebliche Helferbesetzung. Für die Umsetzung betrachtet das Unternehmen seine tatsächliche Situation. Die notwendige Zahl geeigneter Helfer und die Zahl gebuchter Plätze in einem einzelnen Lehrgang haben dabei unterschiedliche Bezugspunkte.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Teilen Sie den tatsächlichen Qualifikationsstand mit und stimmen Sie den passenden weiteren Lehrgang mit der Ausbildungsstelle ab, statt allein vom Kurstitel auszugehen.
Die DGUV ordnet diese Aufwendungen dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten werden dadurch nicht automatisch übernommen.
Sie richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen und behandelt Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Verhalten bei Unfällen. Diese betriebliche Organisationsaufgabe ist von der besonderen Ausbildung oder Fortbildung der vorgesehenen Ersthelfer zu unterscheiden.