Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18356 Barth sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
23,5 km vom Suchpunkt

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Barth · Mecklenburg-Vorpommern
Barther Betriebe stimmen die reguläre Qualifizierung mit einer ermächtigten Stelle ab. Bei einer möglichen Inhouse-Veranstaltung zählt die Nutzbarkeit des Raums für praktische Aufgaben. Im Unterricht kann der Notruf als Aufgabe eines Fallbeispiels behandelt werden. Die vorgesehenen Beschäftigten arbeiten dabei an den Grundlagen der Ersten Hilfe.

Ein privater Ausbildungsnachweis und die Schulung betrieblicher Ersthelfer sind unterschiedliche Anfragen. Prüfen Sie im Unternehmen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Stellen Sie den Teilnehmerkreis entsprechend zusammen.
Für einen Inhouse-Kurs in Barth braucht der Anbieter Angaben zu Räumen und Gruppengröße. Lassen Sie die Durchführungsbedingungen bestätigen. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Termine betrachten.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie die nötigen Unterlagen und lassen Sie weitere Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Verbindlich sollte die Buchung erst nach dieser Abstimmung werden.
| Gegenstand | Einordnung |
|---|---|
| Unterrichtsraum | Nutzung für praktische Aufgaben |
| Beschriebene Situation | Bezug eines Fallbeispiels |
| Notruf | Unterrichtsgegenstand der Grundlagen |
Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Vorgaben berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Ein Raum für Ersthelferunterricht wird auch für praktische Aufgaben genutzt. Die Teilnehmenden benötigen dafür geeignete Bedingungen innerhalb der Lernumgebung. Betrachten Sie bei einer möglichen Inhouse-Durchführung deshalb die tatsächliche Nutzung des Raums und seine Einrichtung. Die Beschreibung als Sitzungsraum allein erfasst diese praktische Seite noch nicht. Der vorgesehene Raum wird auf den Unterricht der konkreten Gruppe und die Anforderungen der regulären Schulung bezogen.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Der Notruf kann im regulären Unterricht Gegenstand eines Fallbeispiels sein. Eine beschriebene Situation bildet dann den Bezug für die Lernaufgabe. Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit einem konkreten Gegenstand der Grundlagen, der zum Herbeirufen von Hilfe gehört. Das Fallbeispiel ist dabei eine Unterrichtsform zur Bearbeitung des Lernstoffs. Die tatsächlichen Aufgaben werden durch die Ausbildungsstelle im vorgesehenen Rahmen der regulären Qualifizierung gestaltet.
Raumnutzung und Fallbeispiel betreffen verschiedene Seiten des Unterrichts.
Nutzbarkeit der Lernumgebung berücksichtigen.
Beschriebene Situation als Lernbezug.
Gegenstand des Herbeirufens von Hilfe.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Eine entsprechend vereinbarte Inhouse-Durchführung für die Gruppe berücksichtigt den vollständigen regulären Rahmen der jeweiligen Schulung.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Diese Grenze betrifft die tatsächliche Unterrichtsgruppe. Die erforderliche qualifizierte Ersthelferbesetzung im Unternehmen wird anhand der betrieblichen Anforderungen beurteilt, nicht allein aus der Lehrgangsgruppengröße abgeleitet.
Vorausgesetzt werden ein tatsächlicher Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle und ein zeitlicher Abstand von höchstens zwei Jahren. Beide Bedingungen müssen vorliegen. Der frühere private Verwendungszweck einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung der absolvierten Schulung nicht.