Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36448 Bad Liebenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

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18,2 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Ersthelferqualifizierung gehören Erklärungen und praktische Lernaufgaben zusammen. Unternehmen aus Bad Liebenstein können Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf organisieren. Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang bringt die Gruppe an einen gemeinsamen Unterrichtsort; die einzelnen Beschäftigten bleiben selbst am Lernen beteiligt.
Eine Beschäftigte soll den betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und gleichzeitig für laufende Aufgaben erreichbar bleiben. Klären Sie im Bad Liebensteiner Unternehmen vor der Anmeldung, wie eine vollständige Teilnahme ermöglicht wird. Eine reservierte Kurszeit hilft wenig, wenn regelmäßige Unterbrechungen bereits eingeplant sind.
Das gilt für Ausbildung und Fortbildung ebenso wie für einen vereinbarten Inhouse-Unterricht. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Bedingungen der Teilnahme zugrunde liegen, und organisieren Sie die betrieblichen Aufgaben entsprechend. Kann eine Person den bestätigten Zeitraum nicht freihalten, sollte ihr Termin rechtzeitig neu abgestimmt werden. Ein kurzfristiges Verlassen des Unterrichts ist keine belastbare Planungslösung.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Vorqualifikation | Die passende Schulung einordnen |
| Praktische Aufgabe | Die Anleitung selbst nachvollziehen |
| Rückfrage | Einen konkreten offenen Punkt besprechen |
Die geeignete Fortbildung greift bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf. Der tatsächliche Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen hilft bei der Auswahl des passenden weiteren Lehrgangs.
Für übernahmefähige Kursgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich gesondert vereinbart.
Die zuständige BG oder Unfallkasse feststellen.
Die erforderlichen Angaben mit der Schule abstimmen.
Der reguläre Ausbildungsrahmen behandelt den Inhalt eines Verbandkastens und die Verwendung von Verbandmitteln. Auch die Betreuung von Menschen in einer Hilfesituation wird berücksichtigt. Diese Gegenstände können in praktischen Aufgaben zusammengeführt werden. Für die betriebliche Gruppe wird so sichtbar, dass Erste Hilfe nicht nur Materialkenntnis umfasst. Rückfragen können an der jeweils behandelten Aufgabe ansetzen und sich auf die Erklärung der Lehrkraft beziehen.
Wenn bei einer Übung etwas unklar bleibt, hilft eine möglichst genaue Beschreibung des offenen Punkts. Geht es um einen unbekannten Begriff oder um das Ziel der Aufgabe? Eine solche Frage kann auch anderen Teilnehmenden helfen, ihr Verständnis zu überprüfen. In einem gemeinsam vereinbarten Lehrgang für Beschäftigte aus Bad Liebenstein verbindet sich dadurch der Austausch in der Gruppe mit den eigenen praktischen Lernschritten der einzelnen Person.
Die Unterrichtsaufgaben haben mehrere Bezugspunkte.
Hilfsmittel im vorgesehenen Lernrahmen kennenlernen.
Die Betreuung Betroffener als Thema berücksichtigen.
Einen offenen Punkt konkret formulieren.

In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe ist von der unbefristeten Verwendbarkeit eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Eine neue Benennung allein verlangt keine Wiederholung einer anerkannten Grundqualifikation. Vorhandene anerkannte Ausbildungen können berücksichtigt werden. Für die geeignete weitere Schulung bleibt der tatsächliche Ausbildungsstand und Fortbildungsbedarf der Person maßgeblich.
Die DGUV ordnet diese Aufwendungen dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse bezieht sich auf die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten werden dadurch nicht automatisch übernommen.
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