Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18246 Bützow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,3 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

Ein Unternehmen in Bützow prüft bei vorgesehenen Ersthelfenden die tatsächlich vorhandene Qualifikation. Neben der regulären Erste-Hilfe-Ausbildung können bestimmte anerkannte andere Ausbildungen relevant sein. Auf dieser Grundlage wird der weitere Bedarf an Ausbildung, Fortbildung oder einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Schulung bestimmt.
Ein Schulungsauftrag sollte erkennen lassen, ob neue betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden oder bereits geschulte Beschäftigte eine Fortbildung brauchen. Sammeln Sie diesen Bedarf vor der Terminanfrage. Öffentliche Kurse können für einzelne Anmeldungen infrage kommen.
Für Inhouse-Unterricht in Bützow stellen Sie dem Anbieter die Räume und die Teilnehmerzahl vor. Die Ausbildungsstelle muss die Durchführungsbedingungen bestätigen. Erst danach lässt sich der gemeinsame Tag verbindlich organisieren.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen. Weitere Leistungen und Kosten sollten vor der Buchung im Angebot aufgeführt sein.
Die DGUV berücksichtigt eine Ausbildung bei einer ermächtigten Erste-Hilfe-Stelle sowie bestimmte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche und abgeschlossene Gesundheitsberufsausbildungen. Es geht um die tatsächliche einschlägige Ausbildung der Person. Eine allgemeine Tätigkeit mit Menschen oder persönliches Interesse an Gesundheit beschreibt diese Voraussetzungen noch nicht. Bei einer neuen Ersthelferfunktion ist daher nicht automatisch eine erneute Grundausbildung für jede Person erforderlich.
Inhouse-Unterricht in Bützow kann nach Vereinbarung einen gemeinsamen Rahmen schaffen. Die gewünschte Gruppe muss jedoch zum ermittelten Schulungsbedarf passen. Die Zahl interessierter Personen allein entscheidet nicht, welcher Lehrgang bei unterschiedlichen Vorqualifikationen tatsächlich benötigt wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Standardgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit Umfang und möglicher eigener Vergütung nachvollziehbar vereinbart.
Die passende Qualifizierung klären.
Das konkrete Gebührenverfahren erfragen.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Ausbildung | Welche Qualifikation liegt vor? |
| Tätigkeit | Welche vergleichbare Praxis besteht? |
| Weiterer Bedarf | Welche passende Schulung ist nötig? |
Für entsprechend qualifizierte Personen können regelmäßig besuchte vergleichbare Fortbildungen oder regelmäßig ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen in der einschlägigen Tätigkeit berücksichtigt werden. Die DGUV stellt dabei auf die Vergleichbarkeit mit dem vorgesehenen Standard ab. Häufigkeit und Dauer einer Veranstaltung allein bilden diese Beurteilung nicht vollständig ab. Bei Zweifeln soll das Unternehmen den Betriebsarzt zur Beratung einbeziehen und die vorhandenen Nachweise betrachten.
Ausbildung und tatsächliche Tätigkeit einordnen.
Die einschlägige Ausbildung feststellen.
Vorhandene Belege berücksichtigen.
Zweifelsfragen fachlich klären lassen.
Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen. Dazu gehört, eine ausreichende Zahl geeigneter qualifizierter Ersthelfender zu organisieren und erforderliche Schulungen vorzusehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden in diese persönliche Planung einbezogen.
Die DGUV nennt dazu den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger als Ansprechpartner. Das Unternehmen kann die konkrete BG oder Unfallkasse zur Kostenübernahme befragen. Eine entsprechende Vorqualifikation ist für sich allein noch keine pauschale Finanzierungszusage.
Die Ausbildung und Fortbildung erfolgen als Präsenzveranstaltungen mit praktischen Übungen. Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung im Regelfall alle zwei Jahre vorgesehen. Der tatsächliche anerkannte Qualifikationsstand bleibt bei der Einordnung zu berücksichtigen.