Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73447 Oberkochen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,2 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

Oberkochen · Baden-Württemberg
Oberkochener Betriebe organisieren die reguläre Ersthelferqualifizierung mit einer ermächtigten Stelle. Ergänzende Informationen können beim Lernen helfen, ersetzen aber nicht die vorgeschriebene Qualifizierung. Für die betriebliche Ausstattung gehört der Ersatz verbrauchter oder unbrauchbarer Materialien zu einer eigenen organisatorischen Aufgabe. Möglicher Inhouse-Unterricht wird für die Gruppe abgestimmt.

Ein bekannter Industriestandort beschreibt noch nicht, welche Schulung Ihr Team benötigt. Stellen Sie im Betrieb zusammen, wer Ausbildung und wer Fortbildung für betriebliche Ersthelfer braucht. Danach können passende Angebote angefragt werden.
Für einen Inhouse-Kurs in Oberkochen benötigt der Anbieter Informationen zu Räumen und Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen der Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Kurstermine prüfen.
Die direkte Gebührenabrechnung ist für berechtigte betriebliche Teilnahmen nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Klären Sie die verlangten Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot ausweisen. Das gehört vor eine verbindliche Anmeldung.
Die Gegenstände werden nach ihrer jeweiligen Aufgabe betrachtet.
Zum Nachlesen oder zur Orientierung nutzen.
Vorgeschriebene persönliche Qualifizierung.
Betrieblichen Ersatz berücksichtigen.
| Gegenstand | Zweck |
|---|---|
| Ergänzende Hilfe | Zusätzliche Information |
| Ausbildung oder Fortbildung | Reguläre Qualifizierung |
| Ersatz von Material | Betriebliche Ausstattung erhalten |
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Verbrauchtes oder unbrauchbar gewordenes Erste-Hilfe-Material muss im Unternehmen ersetzt werden. Diese Anforderung betrifft den tatsächlichen Zustand der bereitgehaltenen Ausstattung. Betrachten Sie daher nicht allein eine allgemeine Bestandsangabe, sondern auch, ob Material bereits verbraucht wurde oder nicht mehr brauchbar ist. Der Ersatz gehört zur betrieblichen Organisation der Ausstattung am Arbeitsplatz. Er hat einen eigenen Gegenstand neben der Ausbildung und Fortbildung der vorgesehenen Ersthelfer.
Eine zusätzliche Information zur Ersten Hilfe kann beim Nachlesen oder bei einer organisatorischen Frage nützlich sein. Die DGUV unterscheidet solche ergänzenden Hilfen von der vorgeschriebenen Ersthelferqualifizierung. Eine Information über einen Gegenstand zu erhalten ist ein anderer Vorgang als die reguläre Ausbildung oder Fortbildung zu absolvieren. Berücksichtigen Sie diesen Zweck, wenn Beschäftigte eine ergänzende Hilfe nutzen möchten. Der entsprechende reguläre Lehrgang bleibt die vorgesehene persönliche Qualifizierung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Pausen betragen zusammen mindestens 45 Minuten zusätzlich. Der vollständige reguläre Rahmen wird auch bei einer für die Gruppe vereinbarten Inhouse-Durchführung der entsprechenden Schulung berücksichtigt.
Höchstens zwanzig Teilnehmende gehören zur regulären Lehrgangsgruppe. Die Grenze betrifft den Unterricht. Die benötigte Zahl qualifizierter Ersthelfer im Unternehmen wird dagegen anhand der betrieblichen Anforderungen an die Besetzung beurteilt, nicht allein anhand der Größe eines Lehrgangs.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Ermächtigung und zeitlicher Abstand sind gemeinsam erforderlich. Allein die frühere private Verwendung des Nachweises bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.