Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39249 Barby sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,3 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

21,2 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Betriebliche Erste Hilfe umfasst Qualifizierung und den Umgang mit Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen. Unternehmen in Barby können die Dokumentation in geeigneter Form organisieren. Ausbildung, Fortbildung und vereinbarter Inhouse-Unterricht betreffen die Personen; die Schutzregeln für Hilfeleistungsaufzeichnungen beziehen sich dagegen auf die dokumentierten Ereignisse.
Eine Veranstaltung im Unternehmen bezieht sich auf einen bestimmten Ort, nicht nur auf das Stadtgebiet. Teilen Sie dem Anbieter die Adresse mit und beschreiben Sie den Raum. Dazu benötigt er die Gruppengröße und die gewünschte Schulungsart.
Bestimmen Sie im Betrieb, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Öffentliche Termine können für Einzelanmeldungen passend sein; Inhouse-Unterricht muss hinsichtlich Eignung und Durchführung bestätigt werden.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie die Unterlagen und lassen Sie weitere Leistungen samt Kosten im Angebot benennen. Erst nach dieser Klärung sollte verbindlich gebucht werden.
Aufzeichnungen über Hilfeleistungen sind vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Für elektronische Daten verlangt die DGUV technische Maßnahmen, damit nur Berechtigte Zugriff erhalten. Die Unterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt und danach datenschutzgerecht entsorgt. Bei einzelnen Meldeblockdokumenten und digitalen Einträgen bezieht sich die Frist auf das jeweilige Dokument beziehungsweise den Eintrag. Die Organisation soll den tatsächlichen Umgang mit diesen Informationen abdecken.
| Unterlage | Gegenstand |
|---|---|
| Teilnahmebescheinigung | Ein absolvierter Lehrgang |
| Hilfeleistungsaufzeichnung | Ein tatsächliches Hilfeereignis |
| Berechtigungsregelung | Die geschützte Nutzung der Daten |
Die Verantwortung im Betrieb zuordnen.
Das tatsächliche Ereignis beschreiben.
Nur Berechtigte einbeziehen.
Die vorgesehene Aufbewahrung berücksichtigen.
Die DGUV nennt Angaben zur verletzten oder erkrankten Person sowie zum Geschehen mit Zeitpunkt, Ort, Hergang und Umfang des Gesundheitsschadens. Zeugen werden ebenso erfasst wie die tatsächliche Erste-Hilfe-Leistung mit Zeitpunkt und Maßnahmen sowie die helfende Person. Diese Aufzeichnungen können als Nachweis eines Ereignisses bei versicherter Tätigkeit wichtig sein. Sie beziehen sich auf die tatsächlich geleistete Hilfe im Betrieb.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren richten sich nach den Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse. Eigener Arbeitgeberaufwand und zusätzliche ausdrücklich bestellte Leistungen bleiben daneben zu betrachten.
Das erforderliche Verfahren erfragen.
Den konkreten Umfang der Bestellung prüfen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Auswahl geeigneter Lehrgänge berücksichtigt. Eine neue Ersthelferfunktion allein begründet nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Ein gewünschter Inhouse-Lehrgang für den Barbyer Betrieb wird mit der passenden Kursart und Durchführung ausdrücklich abgestimmt.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können unterstützen. Bei konkreten betrieblichen Fragen steht auch die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Beschreiben Sie den tatsächlichen Organisationspunkt, zu dem Sie fachliche Einordnung benötigen.
Für betrieblich eingesetzte Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Die betriebliche Regel bezeichnet keine allgemeine Gültigkeitsgrenze für den privaten Führerscheinnachweis.
Nein. Die reguläre Ausbildung und Fortbildung findet in Präsenz statt. Praktische Handlungen müssen im Unterricht geübt werden können. Ein Informationsangebot im Internet oder zugesandte Texte ersetzt diese vorgesehene Form der Qualifizierung nicht.