Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07570 Weida sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,1 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

Für Weidaer Unternehmen gehören passende Qualifizierung und betriebliche Organisation zusammen. Ausbildung, Fortbildung oder ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang werden anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen ausgewählt. Fachliche Ansprechpartner können die Organisation unterstützen; der reguläre Unterricht hat darüber hinaus einen vorgesehenen Rahmen aus Lehrkräften und Unterrichtsmitteln.
Stellen Sie im Betrieb zusammen, wer neu als Ersthelfer ausgebildet werden soll und wer eine Fortbildung benötigt. Die jeweilige Kursart gehört in die Anfrage; eine Teilnehmerzahl allein beschreibt den Auftrag nicht.
Für einen Inhouse-Kurs in Weida benötigt der Anbieter Angaben zu den Räumen und zur Gruppe. Lassen Sie die Eignung prüfen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Kursplätze betrachten.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich nach den nötigen Unterlagen. Zusätzliche Leistungen und mögliche Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage im Angebot aufgeführt sein.
Eine neue Benennung als Ersthelfer verlangt nicht allein deshalb eine neue Grundausbildung. Anerkannte geeignete Vorqualifikationen werden bei der Auswahl einbezogen. Für Inhouse-Unterricht in Weida wird anschließend die passende Durchführung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für Planung und Umsetzung der Ersten Hilfe nennt die DGUV den Betriebsarzt als wichtigen Ansprechpartner. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt ebenfalls. Bei konkreten betrieblichen Fragen kann die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers angesprochen werden. Diese Beratung bezieht sich auf die Erste-Hilfe-Organisation des Unternehmens. Eine Anfrage kann deshalb den tatsächlichen betrieblichen Punkt benennen, zu dem fachliche Einordnung gebraucht wird.
Für berechtigte Standardlehrgänge gelten die Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse. Eigener Arbeitgeberaufwand und zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen werden daneben betrachtet.
Die erforderlichen Angaben erfragen.
Den tatsächlich bestellten Umfang prüfen.
Gegenstand
Betriebliche Organisationsfragen
Gegenstand
Die vorgesehene Person
Gegenstand
Die reguläre Lehrgangsdurchführung
Die Vorbereitung verständlich beschreiben.
Die zuständigen Fachleute einbeziehen.
Den tatsächlichen persönlichen Bedarf bestimmen.
Den vorgesehenen Unterrichtsrahmen ansehen.
Zum von der DGUV beschriebenen Standardlehrgang gehören qualifizierte Lehrkräfte und notwendige Demonstrations- und Unterrichtsmittel einschließlich ihrer Aufbereitung. Geeignete Medien, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung sind ebenfalls vorgesehen. Die DGUV nennt außerdem die medizinische Fachaufsicht sowie eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung. Diese Bestandteile beschreiben den regulären Rahmen der Schulung. Sie haben unterschiedliche Funktionen für deren fachliche Durchführung und die Unterlagen der teilnehmenden Personen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Das Unternehmen sorgt für die geeignete Qualifizierung; die betriebliche Regel ist kein pauschales Ablaufdatum privater Führerscheinbescheinigungen.
Nein. Die DGUV sieht Präsenzunterricht vor, damit konkrete Handlungen praktisch geübt werden können. Reine Wissensvermittlung über das Internet oder zugesandte Unterlagen ersetzt diese Form der regulären Ausbildung oder Fortbildung nicht.
Sie umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Auch eine vereinbarte Inhouse-Durchführung berücksichtigt diesen regulären Rahmen für die Schulung der betreffenden Beschäftigtengruppe.