Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67292 Kirchheimbolanden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Kirchheimbolanden · Rheinland-Pfalz
Eine betriebliche Schulung hat einen konkreten Verlauf, Teilnehmende und einen Abrechnungsweg. Unternehmen in Kirchheimbolanden können den Auftrag entsprechend vorbereiten. Ausbildung oder Fortbildung wird passend zur vorhandenen Qualifikation gewählt; eine gewünschte Inhouse-Durchführung wird ausdrücklich mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart.

Eine Anfrage wird konkreter, wenn das Unternehmen Ausbildung und Fortbildung bereits unterschieden hat. Benennen Sie, welche Personen welche Schulung benötigen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Termine infrage kommen.
Bei Inhouse-Unterricht in Kirchheimbolanden braucht der Anbieter Informationen zu Räumen und Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen prüfen und die Durchführung bestätigen. Ein gemeinsamer Tag sollte erst danach fest eingeplant werden.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die direkte Kursgebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Fragen Sie nach seinen Unterlagen und klären Sie beim Anbieter zusätzliche Leistungen sowie Kosten. Das gehört vor eine verbindliche Buchung.
| Bezug | Gegenstand |
|---|---|
| Lehrgangsdokumentation | Die durchgeführte Schulung |
| Hilfeleistungsaufzeichnung | Ein tatsächliches Hilfeereignis |
| Arbeitgeberaufwand | Eigene Kosten der Teilnahme |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Bedingungen für berechtigte Standardgebühren fest. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit Umfang und möglicher zusätzlicher Vergütung nachvollziehbar vereinbart.
Das vorgesehene Verfahren erfragen.
Den tatsächlichen Leistungsumfang prüfen.
Nicht jede neue Ersthelferfunktion bedeutet eine notwendige neue Grundausbildung. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Auf dieser Grundlage lässt sich ein passender gemeinsamer Inhouse-Lehrgang für den Kirchheimbolandener Betrieb oder eine geeignete einzelne Teilnahme anfragen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV ordnet beispielsweise Arbeitsentgelt und Fahrtkosten der Beschäftigten dem Unternehmen zu. Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren durch einen Unfallversicherungsträger umfasst diese Positionen nicht. Berücksichtigen Sie bei der Auftragsplanung deshalb die tatsächlich vorgesehenen Personen und deren Teilnahme. Ein als Standardlehrgang abrechenbarer Unterricht beantwortet damit nicht allein sämtliche Fragen zu den Aufwendungen des eigenen Unternehmens.
Den konkreten Lehrgang zugrunde legen.
Die tatsächlich durchgeführte Schulung betrachten.
Die vorgesehenen Beschäftigten zuordnen.
Eigene Arbeitgeberkosten berücksichtigen.
Der DGUV-Grundsatz sieht Aufzeichnungen der ermächtigten Stelle über die jeweilige Aus- oder Fortbildung vor. Dazu gehören unter anderem Ort und Zeit, Lehrkraft sowie Angaben zu den Teilnehmenden, deren Arbeitgeber und dem kostentragenden Unfallversicherungsträger. Diese Dokumentation beschreibt die tatsächlich durchgeführte Schulung. Sie ist von Aufzeichnungen einer späteren Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen zu unterscheiden, die sich auf ein anderes Ereignis beziehen.

Die Lehrkraft darf sie erteilen, wenn sie nach regelmäßigem Besuch von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Person überzeugt ist. Die Bescheinigung knüpft somit an die tatsächliche erfolgreiche Teilnahme an der Schulung an.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Das Unternehmen berücksichtigt vorhandene anerkannte Qualifikationen und organisiert geeignete Schulungen. Diese betriebliche Regel ist kein allgemeines Ablaufdatum privater Führerscheinbescheinigungen.
Nein. Der reguläre betriebliche Lehrgang ist eine Präsenzveranstaltung. Praktische Handlungen sollen geübt werden können. Die vereinbarte Durchführung im Unternehmen ändert diesen Unterrichtsrahmen nicht und wird mit der Ausbildungsstelle konkret abgestimmt.
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