Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15848 Beeskow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,7 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

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25,5 km vom Suchpunkt

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27,9 km vom Suchpunkt

Ein geeigneter Erste-Hilfe-Lehrgang qualifiziert Beschäftigte durch Informationen und praktische Aufgaben. Für Beeskower Betriebe kann eine gemeinsam vereinbarte Inhouse-Schulung eine passende Form sein. Zum fachlichen Verständnis gehört, welche Themen behandelt werden und welche betriebliche Dokumentation anschließend unabhängig vom Lehrgang benötigt wird.
Ein Unternehmen mit mehreren Arbeitsorten möchte seine Beschäftigten an einem Beeskower Standort gemeinsam schulen. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, für welche konkrete Gruppe der Inhouse-Termin gedacht ist. Die Zahl aller Beschäftigten im Unternehmen sagt wenig über die tatsächliche Teilnahme aus.
Klären Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und berücksichtigen Sie die Wege der Personen zum Unterrichtsort. Eine gemeinsame Liste sollte nach der Bestätigung erkennen lassen, wer an welchem vollständigen Kurs teilnimmt. Falls einzelne Beschäftigte einen anderen Termin benötigen, wird dieser separat angefragt. So wird aus mehreren Betriebsstandorten eine nachvollziehbare Schulungsplanung statt einer nur rechnerischen Gesamtgruppe.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Unterricht | Die vorgesehenen fachlichen Lernaufgaben |
| Teilnahmebescheinigung | Die absolvierte Qualifizierung |
| Hilfeaufzeichnung | Eine konkrete Erste-Hilfe-Leistung |
Im regulären Ausbildungsrahmen wird auch das Absetzen eines Notrufs behandelt. Dazu kommen weitere grundlegende Hilfeleistungen und die Betreuung betroffener Personen. Die praktische Bearbeitung dieser Themen zeigt, dass Helfen nicht allein aus einzelnen Handgriffen besteht. Für eine Gruppe aus einem Beeskower Unternehmen können Rückfragen an diesen Lernaufgaben ansetzen. Die Lehrkraft führt durch den vorgesehenen Unterricht; eine allgemeine Themenbeschreibung dient als Orientierung zu dessen fachlicher Richtung.
Bei einer vereinbarten Inhouse-Veranstaltung können Beschäftigte gemeinsam lernen. Eigene praktische Aufgaben bleiben wichtig, damit die einzelnen Personen Erklärungen nachvollziehen können.
Tatsächlich geleistete betriebliche Erste Hilfe ist zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Das Unternehmen braucht einen geeigneten Weg, diese Angaben festzuhalten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine solche Aufzeichnung hat einen anderen Gegenstand als der Nachweis einer Schulungsteilnahme. Die Personen im Betrieb sollten deshalb wissen, wie sie eine Hilfeleistung dokumentieren können, während Kursunterlagen der Qualifizierungsplanung dienen.
Lernen und Hilfeaufzeichnung haben eigene Funktionen.
Grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Die tatsächlich geleistete Hilfe dokumentieren.
Den Zugriff auf Hilfeaufzeichnungen entsprechend behandeln.
Für eine Gebührenübernahme gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang gesondert vereinbart.
Den eigenen Träger feststellen.
Die benötigten Angaben mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Eine neue Benennung allein verlangt keine Wiederholung einer anerkannten Grundqualifikation. Vorhandene anerkannte Ausbildungen können berücksichtigt werden. Für den passenden weiteren Lehrgang ist der tatsächliche Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarf der Person maßgeblich.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe begründet keine pauschale zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft die Gebühren; diese weiteren betrieblichen Aufwendungen sind damit nicht automatisch abgedeckt.