Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04703 Leisnig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,6 km vom Suchpunkt

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Leisnig · Sachsen
Leisniger Unternehmen können einen regulären Erste-Hilfe-Lehrgang am eigenen Standort anfragen. Die Finanzierung eines berechtigten Standardkurses und ausdrücklich gewünschte Abweichungen werden dabei unterschieden. Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach der vorhandenen Qualifikation; die Inhouse-Durchführung braucht eine konkrete Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle.

Benötigen die vorgesehenen Beschäftigten dieselbe Schulung? Prüfen Sie Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer getrennt. Daraus können sich einzelne öffentliche Anmeldungen oder eine gemeinsame Veranstaltung ergeben.
Für Inhouse-Unterricht in Leisnig beschreiben Sie dem Anbieter den Raum und nennen die Teilnehmerzahl. Die Ausbildungsstelle muss die Durchführungsbedingungen prüfen und bestätigen. Erst dann ist ein verbindlicher gemeinsamer Schulungstag planbar.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Fragen Sie nach den geforderten Unterlagen. Weitere Leistungen und mögliche Kosten sollten im Angebot erkennbar sein, bevor das Unternehmen den Auftrag bestätigt.
Eine neue Ersthelferaufgabe begründet nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Der ermittelte persönliche Bedarf entscheidet mit darüber, welche Ausbildung oder Fortbildung für die Leisniger Beschäftigten angefragt wird.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für berechtigte Standardlehrgänge gelten die Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse. Sie nennt das Verfahren und die erforderlichen Angaben für die geplanten Personen.
Den zuständigen Träger ansprechen.
Standard und vereinbarte Zusätze zuordnen.
Die DGUV beschreibt für ausdrücklich gewünschte Abweichungen vom Standardlehrgang eine gesonderte Vereinbarung zwischen Unternehmen und ermächtigter Stelle. Beim gewünschten Unterricht außerhalb der Ausbildungsstelle können etwa tatsächliche zusätzliche Reiseaufwendungen der Lehrkraft relevant sein. Die Gebühren sind auf den entstehenden Mehraufwand begrenzt. Ein Unternehmen kann sich diesen Aufwand nachweisen lassen; die reine Bezeichnung Inhouse ist noch keine bestimmte Kostenposition.
Für Kindergärten und Schulen nennt die DGUV eine Ausnahme von der Mehrkostenregelung: Bei Standardkursen, die auf ihren Wunsch in ihren Räumen stattfinden, dürfen ihnen dafür keine Inhouse-Mehrkosten berechnet werden. Diese besondere Regel sollte bei einer entsprechenden Anfrage ausdrücklich berücksichtigt werden. Andere gewünschte Leistungen müssen mit ihrem konkreten Umfang eingeordnet werden, statt aus einer allgemeinen Veranstaltungsform auf jede einzelne Kostenfrage zu schließen.
Den tatsächlichen Auftrag zugrunde legen.
Die gewünschte Abweichung benennen.
Tatsächliche Mehrkosten erläutern lassen.
Den zusätzlichen Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Grundlage
Vorgaben des Unfallversicherungsträgers
Grundlage
Gesonderte ausdrückliche Vereinbarung
Grundlage
Zum Beispiel Entgeltfortzahlung und Fahrten
Nach den DGUV-Hinweisen bleiben etwa Arbeitsentgelt und Fahrtkosten der Beschäftigten beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren beantwortet deshalb noch nicht die Frage nach allen eigenen Aufwendungen der Teilnahme.
Sie umfasst neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von je 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Auch eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen berücksichtigt den entsprechenden regulären Unterrichtsrahmen.
Der reguläre betriebliche Lehrgang findet in Präsenz statt. Praktische Handlungen sollen tatsächlich geübt werden können. Ein reiner Onlinevortrag oder übersandte Informationen ersetzen diese Form der Aus- und Fortbildung nicht.