Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04651 Bad Lausick sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,8 km vom Suchpunkt

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Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer verbinden grundlegende Informationen mit praktischer Bearbeitung. Für Unternehmen in Bad Lausick kann eine gemeinsam vereinbarte Inhouse-Schulung eine passende Form sein. Für die fachliche Vorbereitung lohnt der Blick darauf, wie Lerninhalte behandelt werden und welche Fragen die vorgesehenen Beschäftigten mitbringen.
Ein Betrieb aus Bad Lausick möchte die Kursgebühren unmittelbar über seinen Unfallversicherungsträger abrechnen lassen. Fragen Sie nach den Bedingungen für die tatsächlich vorgesehenen Teilnehmenden und nach den notwendigen Arbeitgeberunterlagen. Die Ermächtigung einer Schule ersetzt nicht die individuelle Berechtigung zur Kostenübernahme.
Benennen Sie, ob eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Bei einem Inhouse-Angebot sollte außerdem klar sein, welche vereinbarten Leistungen von welcher Abrechnung erfasst werden und ob weitere Kosten entstehen. Lassen Sie offene Punkte vor der Beauftragung beantworten. So erhält die interne Buchungsfreigabe eine nachvollziehbare Grundlage statt einer pauschalen Annahme, der gesamte Schulungstag werde automatisch übernommen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Qualifizierungsbedarf | Die passende Lehrgangsart |
| Lernform | Demonstration oder vorgesehene eigene Aufgabe |
| Materialthema | Die praktische Beschäftigung mit Hilfsmitteln |
Eine betriebliche Gruppe kann gemeinsam geschult werden. Für das eigene Verständnis brauchen die Teilnehmenden dennoch Aufmerksamkeit, nachvollziehbare Anleitung und Gelegenheit zur vorgesehenen praktischen Mitarbeit.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der reguläre Rahmen sieht unterschiedliche praktische Formen vor. Manche Abläufe werden demonstriert, andere Aufgaben von den Teilnehmenden selbst geübt. Dadurch kann die Gruppe Handlungen beobachten und sich selbst mit vorgesehenen Lernaufgaben beschäftigen. Fragen beziehen sich dabei auf den gerade behandelten Inhalt. Ein Bad Lausicker Betrieb sollte bei seiner Anfrage den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf benennen; die konkrete Anleitung und Durchführung übernimmt die Ausbildungsstelle im vereinbarten Rahmen.
Für eine Gebührenübernahme sind die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit ihrem eigenen Umfang gesondert abgestimmt.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die benötigten Angaben mit der ermächtigten Stelle klären.
Erste-Hilfe-Unterricht behandelt unter anderem den Inhalt eines Verbandkastens und die Verwendung von Verbandmitteln in Übungsaufgaben. Die Materialien werden dadurch nicht nur als Liste kennengelernt, sondern mit einer praktischen Tätigkeit verbunden. Für die Beschäftigten kann das ein verständlicher Zugang zu grundlegenden Hilfeleistungen sein. Der Lehrgang bietet Anleitung zu den vorgesehenen Lernzielen. Eine allgemeine Beschreibung der Themen ist deshalb Orientierung und keine selbständige praktische Ausbildung.
Theorie und praktische Bearbeitung ergänzen sich.
Eine vorgesehene Demonstration nachvollziehen.
Eigene praktische Aufgaben bearbeiten.
Einen offenen Punkt an der Aufgabe benennen.
In der Regel erfolgt sie alle zwei Jahre und dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die geeigneten individuellen Qualifikationen helfen bei der weiteren Kurswahl. Eine neue Benennung allein verlangt keine erneute anerkannte Grundausbildung.
Der Arbeitgeber berücksichtigt persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen sowie Motivation für die Aufgabe. Die Entscheidung über Eignung und Auswahl ist von der Teilnahme an einem Lehrgang zu unterscheiden; ein freier Kursplatz allein beantwortet sie nicht.
Die Unterweisung zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und zum Verhalten bei Unfällen richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Diese betriebliche Aufgabe ist von der besonderen Ausbildung oder Fortbildung der vorgesehenen Ersthelfer zu unterscheiden.
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