Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14727 Premnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,8 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

25,7 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Ersthelferplanung in Premnitz ist die tatsächliche Anwesenheit der Versicherten maßgeblich. Die daraus benötigte Besetzung und die Zahl von Kursplätzen haben unterschiedliche Aufgaben. Passende Ausbildung, Fortbildung oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung werden nach den vorhandenen Qualifikationen der vorgesehenen Personen geplant.
Die Industriegeschichte des Standorts beschreibt noch nicht den aktuellen Schulungsbedarf. Legen Sie im Unternehmen fest, welche Personen eine Ausbildung und welche eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigen. Diese Angaben gehören in die Kursanfrage.
Für Inhouse-Unterricht in Premnitz braucht der Anbieter die Teilnehmerzahl und eine Beschreibung der Räume. Er muss die Durchführung bestätigen. Wenn einzelne Beschäftigte unabhängig lernen sollen, können öffentliche Termine geprüft werden.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Klären Sie seine Nachweise und lassen Sie ergänzende Leistungen samt Kosten im Angebot ausweisen. Vor einer verbindlichen Buchung sollten diese Punkte feststehen.
Für die Kursauswahl genügt es nicht, lediglich die noch benötigte Personenzahl zu nennen. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorhanden sein und werden berücksichtigt. Eine neue Ersthelferfunktion allein bedeutet keine allgemeine Pflicht zu einer erneuten Grundausbildung. Verbinden Sie den festgestellten Bedarf deshalb mit den tatsächlichen Nachweisen der vorgesehenen Personen. Daraus entsteht eine Anfrage nach der jeweils passenden Qualifizierung.
Auch Arbeitsentgelt und Fahrtkosten der Beschäftigten gehören zur betrieblichen Planung. Diese eigenen Aufwendungen übernimmt der Arbeitgeber; die mögliche Gebührenübernahme des Unfallversicherungsträgers betrifft dagegen den berechtigten Standardlehrgang.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die betriebliche Situation zugrunde legen.
Die relevante Personenzahl feststellen.
Die benötigten Ersthelfenden einordnen.
Den persönlichen Schulungsbedarf bestimmen.
Bezug
Alle Beschäftigten
Bezug
Grundlage der Mindestzahl
Bezug
Vorbereitete Teilnahmen
Für berechtigte Standardgebühren gilt das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen und eigene Aufwendungen des Unternehmens werden daneben geklärt.
Die erforderlichen Angaben erfragen.
Den tatsächlich bestellten Umfang prüfen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist nach DGUV mindestens eine Ersthelferperson erforderlich. Für mehr als zwanzig gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Anwesenden. Diese Angaben beschreiben die betriebliche Mindestbesetzung. Sie legen keine passende Größe einer Unterrichtsgruppe fest und werden nicht einfach als Anteil der gesamten Lohn- oder Personalliste berechnet.
Sie ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden dabei berücksichtigt. Diese betriebliche Regel beschreibt kein allgemeines Ablaufdatum eines privaten Führerscheinnachweises.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können die Organisation der Ersten Hilfe unterstützen. Bei konkreten Fragen ist auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ansprechbar. Beschreiben Sie dafür die tatsächliche Situation des Unternehmens.
Eine Inhouse-Veranstaltung kann ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart werden. Der reguläre Lehrgang ist praktischer Präsenzunterricht. Die gewünschte Durchführung allein bestätigt noch keinen bestimmten Termin oder eine pauschale Kostenfreiheit.