Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78183 Hüfingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfer aus Hüfingen richtet sich der geeignete Lehrgang nach dem tatsächlichen Ausbildungsstand. Der Unterricht hat einen geregelten Rahmen mit praktischen Anteilen. Bei einer öffentlichen Schulung oder einem vereinbarten Inhouse-Kurs sollten Lehrgangsart, reguläre Bestandteile und zusätzliche Wünsche klar benannt werden.
Nach einer Namensänderung lässt sich ein vorhandener Erste-Hilfe-Nachweis im Hüfinger Betrieb nicht mehr auf den ersten Blick zuordnen. Klären Sie die Unterlagen mit der betroffenen Person und gegebenenfalls mit der ausstellenden Schule. Ein neuer Kurs sollte nicht allein wegen einer abweichenden Schreibweise eingeplant werden.
Besteht tatsächlich Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf, wird dieser anschließend passend angefragt. Auch bei einer Inhouse-Gruppe helfen aktuelle Teilnehmerangaben, spätere Rückfragen zu vermeiden. Änderungen an einer Bescheinigung nimmt die zuständige Ausbildungsstelle vor. Halten Sie betriebsintern fest, welche Angaben bestätigt sind, ohne aus einem ungeklärten Dokument einen schon abgeschlossenen Qualifikationsschritt abzuleiten.
Eine eindeutige Lehrgangsart hilft bei der Vorbereitung.
Die tatsächliche Qualifikation der Person kennen.
Ausbildung oder Fortbildung passend anfragen.
Reguläre Unterlagen und Zusatzwünsche unterscheiden.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Vorqualifikation | Die passende Lehrgangsart bestimmen |
| Teilnehmerunterlage | Die behandelten Inhalte wieder zugänglich machen |
| Zusatzwunsch | Eine weitergehende Vereinbarung benennen |
Eine Anleitung lässt sich beim eigenen Versuch überprüfen. Rückfragen zum behandelten Gegenstand helfen, die Erklärung einzuordnen und an der vorgesehenen Lernaufgabe weiterzuarbeiten.
Der DGUV-Rahmen sieht für die Teilnehmenden die Aushändigung einer geeigneten Informationsschrift vor. Sie gehört zu den regulären Ausbildungsbedingungen und kann Inhalte anschließend wieder zugänglich machen. Für einen Hüfinger Betrieb ist das ein klar benennbarer Bestandteil der Anfrage. Besondere zusätzliche Materialien oder weitergehende Leistungen werden demgegenüber ausdrücklich vereinbart. Die schriftliche Information begleitet den praktischen Unterricht, der die persönliche Mitarbeit und die vorgesehenen Übungen benötigt.
Eine Grundausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Fortbildung knüpft an erworbene Kompetenzen an und führt sie weiter. Welche Form benötigt wird, lässt sich deshalb nicht allein aus einer neuen Funktionsbezeichnung im Unternehmen ablesen. Erfassen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand der vorgesehenen Person. Eine anerkannte vorhandene Qualifikation kann dabei berücksichtigt werden; die neue betriebliche Benennung allein verlangt nicht automatisch die Wiederholung einer Grundausbildung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Gebühren können entsprechend den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Darüber hinausgehende Leistungen sind mit ihrem Umfang gesondert zu vereinbaren.
Den zuständigen Träger feststellen.
Die benötigten Angaben mit der Ausbildungsstelle abstimmen.

Nach den DGUV-Hinweisen kann er berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam beim tatsächlich verwendeten persönlichen Nachweis erfüllt sein.
Vorgesehen sind regelmäßig zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer ist zwanzig die Obergrenze. Für bereits von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Insgesamt kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Auch eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen ist an diesem regulären Rahmen auszurichten.