Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37242 Bad Sooden-Allendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

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Bad Sooden-Allendorf · Hessen
Erste-Hilfe-Schulungen qualifizieren Menschen; Aufzeichnungen halten dagegen tatsächliche Hilfeleistungen fest. Unternehmen in Bad Sooden-Allendorf organisieren beide Aufgaben. Ausbildung, Fortbildung oder ein abgestimmter Inhouse-Lehrgang richten sich nach dem persönlichen Qualifikationsstand, während die Dokumentation zum konkreten betrieblichen Hilfeereignis gehört.

Benennen Sie nicht nur einen Wunschtermin, sondern die benötigte Schulung. Bei einer neuen Ersthelfer-Aufgabe wird anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen geklärt, ob eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Die jeweilige Teilnehmerzahl gehört in die Anfrage.
Für Inhouse-Unterricht am Betriebsstandort müssen die Räume mit dem Anbieter abgestimmt werden. Beschreiben Sie deren Möglichkeiten und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Bei einzelnen Personen können öffentliche Kurse infrage kommen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist eine direkte Abrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie dessen Unterlagen. Weitere Leistungen und Kosten sollten vor einer verbindlichen Buchung im Angebot eindeutig benannt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Gebührenübernahme für berechtigte Standardlehrgänge richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eigener Arbeitgeberaufwand und zusätzliche ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden zusätzlich betrachtet.
Die Vorgaben der BG oder Unfallkasse erfragen.
Den vereinbarten Leistungsumfang prüfen.
Die Angaben auf geleistete Hilfe beziehen.
Ort, Zeitpunkt und Hergang erfassen.
Die tatsächlichen Maßnahmen festhalten.
Betroffene, Zeugen und Helfende zuordnen.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Teilnahmebescheinigung | Ein abgeschlossener Lehrgang |
| Hilfeleistungsaufzeichnung | Ein tatsächliches Ereignis |
| Auswertung | Die betriebliche Präventionsarbeit |
Nach den DGUV-Hinweisen werden die betroffene Person und die Angaben zum Unfall oder Gesundheitsschaden erfasst. Dazu gehören Zeitpunkt, Ort, Hergang sowie Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung. Hinzu kommen Zeugen, die geleistete Erste Hilfe mit Zeitpunkt und Maßnahmen sowie der Name der helfenden Person. Diese Angaben beschreiben das tatsächliche Geschehen, nicht den Besuch eines früheren Schulungstermins.
Die Dokumentation kann nachweisen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit entstanden ist; das kann insbesondere bei späteren Folgen wichtig werden. Die DGUV nennt sie außerdem als Informationsquelle für die Untersuchung und Auswertung nicht meldepflichtiger Arbeitsunfälle durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das Unternehmen organisiert diese Aufgabe daher mit einem klaren Bezug zu den tatsächlichen Hilfeleistungen.
Eine neue Ersthelferaufgabe ist nicht für jede Person automatisch eine neue Grundausbildung. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung in Bad Sooden-Allendorf stimmen Sie anschließend die passende Durchführung mit der Ausbildungsstelle ab.
Sie sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Bei elektronischer Erfassung sind dafür auch technische Maßnahmen nötig. Welche berechtigte Stelle die Aufgabe im Betrieb übernimmt, wird organisatorisch festgelegt.
Die DGUV nennt eine Aufbewahrung von fünf Jahren und anschließend datenschutzgerechte Entsorgung. Die Frist für einzelne Meldeblockdokumente oder digitale Einträge wird auf den jeweiligen Nachweis bezogen; sie bezeichnet keine Kursgültigkeit.
Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende im Regelfall alle zwei Jahre vorgesehen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Die reguläre Aus- und Fortbildung findet als praktische Präsenzveranstaltung statt.
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