Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56235 Ransbach-Baumbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

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12,7 km vom Suchpunkt

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15,3 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Erste-Hilfe-Schulung sollten Anlass und Gebührenweg erkennbar sein. Unternehmen aus Ransbach-Baumbach wählen einen geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang und stimmen dessen Abwicklung ab. Ein Inhouse-Termin kann eine gemeinsame Durchführung ermöglichen; die Berechtigung zur Gebührenübernahme wird dabei gesondert geprüft.
Die Ersthelfer-Schulung wurde verschoben, jetzt nimmt ein Betrieb in Ransbach-Baumbach die Planung erneut auf. Schicken Sie der Schule nicht einfach die alte Zusage zurück. Teilen Sie mit, dass die Anfrage wieder aktuell ist, und lassen Sie Termin sowie Bedingungen neu bestätigen.
Prüfen Sie, ob dieselben Personen weiterhin eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Bei einem Inhouse-Kurs kann inzwischen auch ein anderer Raum vorgesehen sein. Halten Sie die aktuelle Vereinbarung getrennt vom früheren Entwurf fest. So erhalten die Beschäftigten eine gültige Einladung und keine Mischung aus alten Unterrichtszeiten, früheren Ansprechpartnern und noch ungeklärten neuen Wünschen.
Eine mögliche Gebührenübernahme durch BG oder Unfallkasse betrifft berechtigte Lehrgangsgebühren nach deren Verfahren. Der Arbeitgeber trägt nach den DGUV-Hinweisen Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Besondere zusätzliche Leistungen sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Diese Zuordnung hilft einem Betrieb aus Ransbach-Baumbach, die Anfrage wirtschaftlich einzuordnen. Klären Sie, welcher Bestandteil des Angebots welchen Vereinbarungen unterliegt, statt aus einer allgemeinen Aussage über Abrechnung auf sämtliche Aufwendungen zu schließen.
Eine gemeinsam vereinbarte Schulung bietet einen Rahmen für Fragen und Übungen. Die einzelnen Beschäftigten benötigen dabei selbst Gelegenheit, die Lernaufgaben nachzuvollziehen.
Eine Schulung kann aus unterschiedlichen Gründen gesucht werden. Für die betriebliche Qualifizierung geht es um die vorgesehene Ersthelferaufgabe und den passenden Ausbildungsstand. Ein privater Führerscheinwunsch wird nicht allein dadurch zu einer berechtigten betrieblichen Teilnahme, dass die Firma eine Anfrage sammelt. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle deshalb den tatsächlichen Bedarf. Das erleichtert eine eindeutige Zuordnung des geeigneten Lehrgangs und der benötigten Unterlagen vor der Durchführung.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Die Schule benötigt die hierfür vorgesehenen Angaben vor der vereinbarten Abrechnung.
Den richtigen Unfallversicherungsträger zuordnen.
Sein Verfahren mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Diese Punkte haben jeweils eine eigene Funktion.
Den tatsächlichen betrieblichen Bedarf benennen.
Die passende Qualifizierung auswählen.
Gebühren und weitere Aufwendungen unterscheiden.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Schulungszweck | Die Einordnung der Teilnahme |
| Vorhandene Ausbildung | Die passende Lehrgangsart |
| Kostenbestandteil | Die zutreffende Vereinbarung zur Zahlung |
Anerkannte Qualifikationen können für den weiteren Qualifizierungsweg relevant sein. Eine neue betriebliche Benennung allein verpflichtet nicht zur Wiederholung der Grundausbildung. Entscheidend bleibt, welchen tatsächlichen Fortbildungsbedarf die vorgesehene Person hat.
Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Für eine von Anfang an geplante Gruppe von sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Die Unterweisung zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und zum Verhalten bei Unfällen richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Sie ergänzt die betriebliche Organisation und ist von der besonderen Qualifizierung der Ersthelfer zu unterscheiden.
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