Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06249 Mücheln (Geiseltal) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Müchelner Unternehmen organisieren reguläre Ausbildung und Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle. Bei möglichem Inhouse-Unterricht wird der Raum auch als Umgebung für praktische Aufgaben betrachtet. Die Fortbildung dient der Festigung und Vertiefung vorhandener Handlungskompetenz; die persönlichen Lernaufgaben gehören zum vorgesehenen regulären Lehrgang.
Benennen Sie den Schulungsbedarf, bevor Sie einen Termin reservieren möchten. Wer braucht eine Ausbildung für betriebliche Ersthelfer, wer eine Fortbildung? Stellen Sie die vorgesehenen Personen entsprechend zusammen.
Für eine Inhouse-Veranstaltung in Mücheln benötigt der Anbieter die Beschreibung des Unterrichtsraums und die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Durchführungsbedingungen bestätigen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Termine infrage kommen, wenn eine Gruppe nicht zum Bedarf passt.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich nach seinem Verfahren und den verlangten Unterlagen. Zusätzliche Leistungen sowie Kosten sollten im Angebot erkennbar sein, bevor Sie verbindlich zusagen.
| Gegenstand | Unterrichtsbezug |
|---|---|
| Vorgesehener Raum | Umgebung für die Aufgaben der Gruppe |
| Praktische Beschäftigung | Persönliches Lernen im Lehrgang |
| Fortbildung | Festigung und Vertiefung vorhandener Fähigkeiten |
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Die Fortbildung soll vorhandene Handlungskompetenz festigen und vertiefen. Die Teilnehmenden bringen dafür Grundlagen aus ihrer bisherigen Qualifizierung mit. Im regulären Lehrgang beschäftigen sie sich erneut praktisch mit Aufgaben der Ersten Hilfe. Betrachten Sie die weitere Qualifizierung als Arbeit an diesen Fähigkeiten. Für die betriebliche Planung ist damit ein fachliches Lernziel benannt, das zur persönlichen Vorbereitung der vorgesehenen Ersthelfer auf ihre Aufgabe gehört.
Unterrichtsraum und Lernziel betreffen unterschiedliche Seiten der Durchführung.
Bedingungen für die tatsächlichen Aufgaben beschreiben.
Vorhandene Handlungskompetenz festigen.
Sich praktisch mit den Grundlagen beschäftigen.
Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einordnen.
Für einen Inhouse-Lehrgang wird der Raum als gemeinsame Lernumgebung der Gruppe genutzt. Theorie und praktische Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an diese Nutzung. Neben Sitzmöglichkeiten zählt deshalb auch, wie sich die vorgesehenen Übungen im Raum durchführen lassen. Betrachten Sie bei der Vorbereitung die tatsächliche Unterrichtssituation und beschreiben Sie den dafür nutzbaren Raum mit diesem Bezug.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Auch für den vereinbarten Inhouse-Unterricht wird der vollständige reguläre Rahmen der entsprechenden Schulung berücksichtigt.
Höchstens zwanzig Teilnehmende sind für den regulären Lehrgang vorgesehen. Die Zahl beschreibt die tatsächliche Unterrichtsgruppe. Die erforderliche Ersthelferbesetzung im Unternehmen wird dagegen anhand der dafür geltenden betrieblichen Anforderungen beurteilt, nicht allein aus der Kursgruppengröße abgeleitet.
Für die betriebliche Aufgabe kommt ein tatsächlicher Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle infrage, der höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen sind erforderlich. Der private Anlass der früheren Teilnahme allein bestätigt diese betriebliche Eignung noch nicht.
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