Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17166 Teterow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,4 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

32,6 km vom Suchpunkt

37,8 km vom Suchpunkt

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Betriebliche Ersthelfer übernehmen eine Aufgabe, für die persönliche Eignung und geeignete Schulung zusammengehören. Teterower Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung in öffentlichen Lehrgängen oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Bei der Vorbereitung lohnt es sich, den einzelnen Beschäftigten und dessen tatsächliche Voraussetzungen im Blick zu behalten.
Die Schule teilt mit, dass ein gebuchter Termin ausfällt. Informieren Sie im Teterower Betrieb die tatsächlich angemeldeten Beschäftigten und klären Sie mit der Ausbildungsstelle, wie es weitergeht. Eine interne Verschiebung des Kalendereintrags schafft noch keinen bestätigten Ersatztermin.
Bei einer betrieblichen Ausbildung oder Fortbildung sollten Anlass und bisheriger Buchungsstand in der weiteren Abstimmung erhalten bleiben. War ein Inhouse-Kurs geplant, ist auch die Verfügbarkeit des Raums neu zu prüfen. Vereinbaren Sie ausdrücklich, welche Angaben übernommen werden und welche neu bestätigt werden müssen, bevor Sie die nächste verbindliche Einladung an die Gruppe verschicken.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Auswahl | Die Eignung für die betriebliche Aufgabe |
| Qualifizierung | Der passende Aus- oder Fortbildungsweg |
| Zusatzwunsch | Eine gesonderte Vereinbarung mit der Schule |
Nach den DGUV-Hinweisen beurteilt der Arbeitgeber persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen für die Ersthelferaufgabe. Dazu kommen die Motivation und Bereitschaft, sich dieser Verantwortung zuzuwenden. Ein Gespräch im Teterower Unternehmen kann helfen, diese Aufgabe verständlich zu machen. Die Person soll wissen, wofür sie vorgesehen ist. Eine vorhandene Bescheinigung ist dabei wichtig für die Qualifizierung, beantwortet jedoch nicht allein die betriebliche Auswahlentscheidung.
Eine betriebliche Gruppe kann gemeinsam an einem Lehrgang teilnehmen. Die einzelnen Beschäftigten müssen dennoch die vorgesehenen Lernaufgaben selbst nachvollziehen und bearbeiten können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden damit nicht automatisch übernommen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die nötigen Angaben mit der ermächtigten Stelle klären.
Die Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten; die Fortbildung führt vorhandene Kompetenzen weiter. Für beide besteht ein regulärer Rahmen. Besondere weitergehende Wünsche sollten mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich besprochen werden. Eine Inhouse-Anfrage darf solche Fragen enthalten, bedeutet jedoch noch keine zugesagte Erweiterung des Programms. Für den Betrieb ist hilfreich, zunächst die tatsächlich benötigte Lehrgangsart und dann mögliche zusätzliche Vereinbarungen klar zu benennen.
Die Vorbereitung beginnt beim tatsächlichen Bedarf.
Die vorgesehene Ersthelferrolle erklären.
Eignung und Motivation berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend auswählen.
Nach den DGUV-Hinweisen kann er berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam zur tatsächlich bescheinigten Schulung passen.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Regel ist von der unbefristeten Verwendbarkeit eines geeigneten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Nach den DGUV-Hinweisen liegen diese Aufwendungen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den zuständigen Unfallversicherungsträger bezieht sich auf die Gebühren und schließt die weiteren betrieblichen Kosten nicht automatisch ein.