Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07629 Hermsdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,6 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

Hermsdorfer Betriebe organisieren reguläre Ausbildung und Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle. Im Unterricht können Beobachtungen zu einer Vorführung eigene Lernfragen anregen. Daneben bleibt nutzbares Erste-Hilfe-Material im Arbeitsumfeld erforderlich. Für möglichen Inhouse-Unterricht werden die tatsächlichen Bedingungen der Durchführung mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Ob technische Keramik, Metallverarbeitung oder Dienstleistung: Die Branchennennung allein beschreibt die benötigte Ersthelfer-Schulung noch nicht. Stellen Sie im Betrieb zusammen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung braucht.
Einzelne Beschäftigte können öffentliche Termine betrachten. Für einen Inhouse-Kurs am Hermsdorfer Standort müssen Sie dem Anbieter die Räume und die Gruppengröße vorstellen. Die Durchführung wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Klären Sie auch den Abrechnungsweg vor der Buchung. Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann das direkte Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Erfragen Sie die nötigen Unterlagen und lassen Sie ergänzende Kosten im Angebot ausweisen. Der Auftrag sollte erst nach dieser Abstimmung verbindlich werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Aufgabe
Eigene Beobachtung zum Lernstoff
Aufgabe
Frage verständlich benennen
Aufgabe
Ergänzen beziehungsweise ersetzen
Wenn im Unterricht eine Aufgabe vorgeführt wird, können Sie Ihre Aufmerksamkeit auf einen für Sie noch offenen Punkt richten. Eine Beobachtung lässt sich anschließend als konkrete Frage formulieren. So wird aus dem Zuhören eine eigene Auseinandersetzung mit dem Lernstoff. Dieser persönliche Blick betrifft die Beobachtungsphase des Unterrichts. Er kann helfen, die eigene Frage zum Erklärten verständlich einzubringen, ohne bereits jede praktische Aufgabe sicher beherrschen zu müssen.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, verbrauchte oder unbrauchbare Erste-Hilfe-Materialien zu ergänzen beziehungsweise zu ersetzen. Eine frühere Beschaffung allein beschreibt den später nutzbaren Bestand damit nicht dauerhaft. Berücksichtigen Sie die tatsächliche Nutzbarkeit, wenn die betriebliche Ausstattung betrachtet wird. Die Anforderung richtet sich auf die im Arbeitsumfeld vorhandenen Materialien; ein Eintrag über die ursprüngliche Beschaffung beantwortet die Frage nach ihrem heutigen Zustand noch nicht.
Persönliche Lernfragen und nutzbares Material betreffen unterschiedliche Aufgaben.
Einen eigenen offenen Punkt erkennen.
Beobachtung verständlich formulieren.
Verbrauchtes oder Unbrauchbares ersetzen.

Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause werden zusätzlich vorgesehen. Auch ein für die Gruppe vereinbarter Inhouse-Lehrgang wird mit diesem vollständigen regulären Rahmen berücksichtigt.
Höchstens zwanzig Teilnehmende sind für den regulären Lehrgang vorgesehen. Diese Obergrenze bezieht sich auf den Unterricht. Welche Zahl qualifizierter Ersthelfer im Unternehmen tatsächlich benötigt wird, ist nach den Anforderungen an die betriebliche Besetzung zu beurteilen.
Der tatsächlich besuchte Lehrgang muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen sind gemeinsam erforderlich. Die private Nutzung der früheren Bescheinigung allein legt die betriebliche Eignung noch nicht fest.