Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76456 Kuppenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

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9,6 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

Kuppenheim · Baden-Württemberg
Apps können die Erste-Hilfe-Organisation ergänzen. Für Kuppenheimer Unternehmen bleibt jedoch die passende Qualifizierung der Ersthelfenden erforderlich. Ausbildung, Fortbildung oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung vermitteln den regulären praktischen Unterricht; digitale Information und betriebliche Alarmierung haben andere Aufgaben innerhalb der Organisation.

Besprechen Sie organisatorische Bedürfnisse der vorgesehenen Beschäftigten, bevor Sie einen gemeinsamen Kurstag buchen. Fragen zum Zugang oder zur Unterrichtsteilnahme klären Sie mit der Ausbildungsstelle. Das Unternehmen bestimmt außerdem, wer Ausbildung und wer Fortbildung benötigt.
Bei Inhouse-Unterricht in Kuppenheim kommt die Eignung der Räume hinzu. Beschreiben Sie dem Anbieter den Standort und die Gruppengröße; lassen Sie die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls öffentliche Termine besuchen.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann das direkte Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Fragen Sie nach den Nachweisen und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten aufführen. Erst danach sollte die Buchung verbindlich werden.
Für berechtigte Standardkurse gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere vereinbarte Leistungen und eigene Aufwendungen des Arbeitgebers bleiben zusätzlich zu betrachten.
Die erforderlichen Angaben erfragen.
Den konkreten Schulungsauftrag prüfen.
Wenn eine Beschäftigtengruppe Inhouse-Unterricht in Kuppenheim wünscht, wird dieser mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Ein digitales Organisationstool bestätigt weder eine Veranstaltung noch deren Schulungsart. Der ermittelte Qualifikationsbedarf der einzelnen Personen bleibt die Grundlage der Anfrage.
Erste-Hilfe-Apps können Informationen oder Möglichkeiten zur Wissensauffrischung bereitstellen. Nach den DGUV-Hinweisen ersetzen sie die vorgeschriebene Ausbildung und die Bestellung im Betrieb nicht. Außerdem darf der Einsatz einer App die sofortige Hilfe nicht verzögern. Diese Grenzen sind für die Auswahl eines Werkzeugs bedeutsamer als ein allgemeines Versprechen digitaler Modernität. Der reguläre Lehrgang bleibt eine Veranstaltung mit praktischer Arbeit.
Digitale Unterstützung gezielt betrachten.
Die betriebliche Organisation unterstützen.
Zusätzliches Wissen zugänglich machen.
Ausbildung und Bestellung beibehalten.
Ziel
Praktisch qualifizieren
Ziel
Die betriebliche Funktion übertragen
Ziel
Information oder Organisation ergänzen
Die DGUV beschreibt Apps als mögliche Organisationshilfe zur Alarmierung betrieblicher Ersthelfender. Eine solche Unterstützung kann etwa bei wechselnder Anwesenheit relevant sein. Daraus folgt aber noch keine bestimmte technische Lösung für Ihren Betrieb. Betrachten Sie den tatsächlichen Zweck eines Werkzeugs und seine Einbindung in die Organisation. Ob Personen qualifiziert sind und im Unternehmen die entsprechende Aufgabe haben, wird nicht allein durch eine App entschieden.
Das hängt vom vorhandenen Stand ab. Geeignete anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden. Eine neue Ersthelferfunktion allein macht nicht automatisch eine erneute Grundausbildung nötig; die Person und ihre Nachweise werden konkret betrachtet.
Nach den DGUV-Hinweisen findet sie in Präsenz statt. Praktische Handlungen müssen im Kurs geübt werden können. Ein reines Informationsangebot auf dem Smartphone ist daher keine entsprechende reguläre Aus- oder Fortbildung.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen die Organisation. Bei konkreten Fragen ist auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ansprechbar. Die Beratung soll die tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.