Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04680 Colditz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,0 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

27,1 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

Ein vorhandener Erste-Hilfe-Kurs für die Fahrerlaubnis kann für den betrieblichen Einsatz relevant sein. Colditzer Unternehmen prüfen dafür die Voraussetzungen des konkreten Nachweises. Daraus ergibt sich, ob weitere Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird und ob eine gemeinsame Inhouse-Anfrage zum tatsächlichen Bedarf passt.
Ausbildung oder Fortbildung, eine Person oder eine Gruppe: Benennen Sie den konkreten Bedarf, bevor Sie nach Terminen fragen. Die Kurswahl für betriebliche Ersthelfer wird im Unternehmen vorbereitet.
Bei einem Inhouse-Wunsch in Colditz kommt die Beschreibung des Unterrichtsorts hinzu. Stellen Sie dem Anbieter die Räume vor und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Wenn einzelne Personen unabhängig teilnehmen sollen, können öffentliche Kurse geprüft werden.
Eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren ist nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie die nötigen Nachweise. Weitere Leistungen müssen im Angebot erkennbar sein, damit vor der verbindlichen Anmeldung feststeht, welche Kosten zusätzlich entstehen.
Nach den DGUV-Hinweisen kann eine Person mit Führerscheinkurs als betriebliche Ersthelferin oder betrieblicher Ersthelfer bestellt werden, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Bedingungen gehören zu dieser Einordnung. Es genügt daher nicht, allein die Aufschrift „für den Führerschein“ zu lesen oder nur das Ausstellungsdatum der Bescheinigung anzusehen.
Die Zweijahresbedingung für die Übernahme einer betrieblichen Ersthelferaufgabe ist keine allgemeine Ablaufregel für jeden privaten Fahrerlaubnisnachweis. Auch die regelmäßige betriebliche Fortbildung bezieht sich auf die Funktion im Unternehmen. Halten Sie die verschiedenen Zwecke deshalb auseinander. Für weitere anerkannte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder Gesundheitsberufsqualifikationen gelten eigene Voraussetzungen, die bei der Person ebenfalls berücksichtigt werden können.
Mehr als einen Titel prüfen.
Den Zeitpunkt der Schulung feststellen.
Die erforderliche Ermächtigung einordnen.
Die betriebliche Aufgabe ausdrücklich betrachten.
Eine Beschäftigtengruppe kann unterschiedliche Vorqualifikationen mitbringen. Prüfen Sie deshalb zunächst die einzelnen Nachweise. Ein Inhouse-Termin in Colditz wird anschließend mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich vereinbart; er ist nicht automatisch für jede Person dieselbe neue Grundausbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bezug
Vorhandene Ausbildung
Bezug
Übertragung der Ersthelferaufgabe
Bezug
Weitere betriebliche Qualifizierung
Berechtigte Standardgebühren richten sich nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Der bloße Besitz eines privaten Nachweises beantwortet diese Abrechnungsfrage nicht.
Die eigene BG oder Unfallkasse ansprechen.
Zusätzliche Leistungen ausdrücklich klären.
Die DGUV nennt keine bestimmte Formvorschrift, empfiehlt jedoch, die Bestellung schriftlich festzuhalten. Das Unternehmen kann so die Funktion ausdrücklich zuordnen. Der besuchte Kurs und diese innerbetriebliche Aufgabenübertragung sind verschiedene Schritte.
Die betriebliche Aus- und Fortbildung wird in Präsenz durchgeführt. Praktische Handlungen sollen tatsächlich geübt werden können. Reine Wissensvermittlung über das Internet erfüllt diesen vorgesehenen Rahmen für den regulären Lehrgang nicht.
Betriebliche Ersthelfende werden im Regelfall nach zwei Jahren fortgebildet. Das Unternehmen sorgt für die passende Qualifizierung und berücksichtigt besondere anerkannte Vorqualifikationen. Eine solche Planung gehört zum betrieblichen Einsatz der betreffenden Personen.