Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97450 Arnstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,9 km vom Suchpunkt

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20,1 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

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Betriebliche Ersthelfer benötigen geeignete Qualifikation; geleistete Hilfe muss zusätzlich nachvollziehbar dokumentiert werden. Für Arnsteiner Unternehmen sind das verschiedene Aufgaben. Ein öffentlicher Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung kann die Qualifizierung unterstützen, während der Umgang mit betrieblichen Aufzeichnungen intern organisiert bleibt.
Zwei Kollegen suchen gleichzeitig nach Ersthelfer-Kursen für dieselbe Belegschaft. Legen Sie im Arnsteiner Unternehmen fest, wer Anfragen sammelt und eine Buchung bestätigen darf. Informieren Sie die Ausbildungsstellen, falls aus parallelen Gesprächen bereits mehrere Reservierungen entstanden sind.
Für einen öffentlichen Ausbildungs- oder Fortbildungskurs ist die konkrete Anmeldung maßgeblich. Bei einem Inhouse-Angebot braucht auch die Terminvereinbarung einen eindeutigen Stand. Eine zentrale Übersicht sollte deshalb erkennen lassen, was lediglich angefragt und was schon bestätigt wurde. Geben Sie Änderungen über denselben vereinbarten Kontakt weiter, damit die Schule nicht widersprüchliche Nachrichten aus dem Betrieb erhält.
Bei einer tatsächlich geleisteten Ersten Hilfe werden die erforderlichen Angaben zur Hilfeleistung festgehalten. Solche Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Sie enthalten Informationen zu einem konkreten Ereignis und gehören deshalb nicht in eine allgemeine Teilnahmeliste für einen Kurs. Ein Arnsteiner Betrieb sollte einen geeigneten Dokumentationsweg bereitstellen und den Beschäftigten erklären, wie er genutzt wird. Der Schutz der Angaben ist dabei Teil der Organisation.
Der jeweilige Gegenstand bleibt erkennbar.
Die absolvierte Aus- oder Fortbildung kennen.
Das konkrete Ereignis dokumentieren.
Den Zugriff auf Hilfeaufzeichnungen schützen.
Der zuständige Unfallversicherungsträger legt die Voraussetzungen für übernahmefähige Lehrgangsgebühren fest. Besondere zusätzliche Leistungen sind davon getrennt zu vereinbaren.
Die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse prüfen.
Die erforderlichen Angaben mit der ermächtigten Stelle abstimmen.
Wer bereits eine anerkannte Qualifikation mitbringt, beginnt nicht in jedem Fall wieder mit der Grundausbildung. Für betriebliche Ersthelfer ist regelmäßig eine Fortbildung vorgesehen, in der vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten aufgegriffen werden. Erfassen Sie deshalb, welche Ausbildung die vorgesehenen Personen tatsächlich absolviert haben. Das unterstützt die Auswahl der geeigneten Lehrgangsart auch für eine gemeinsame Inhouse-Anfrage, ohne aus einer bloßen neuen Aufgabenübertragung einen zusätzlichen Ausbildungszwang abzuleiten.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Lehrgangswahl | Die vorhandene Qualifikation |
| Hilfeaufzeichnung | Angaben zur konkreten Hilfeleistung |
| Gebührenverfahren | Die Berechtigung der betrieblichen Teilnahme |

Ein gemeinsamer Lehrgang bietet Raum für Anleitung und Übungen. Interne Hilfeaufzeichnungen müssen dafür nicht als personenbezogenes Unterrichtsmaterial offengelegt werden.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dieser Rhythmus dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Er ist keine pauschale zweijährige Gültigkeitsfrist eines geeigneten privaten Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweises.
Nach den DGUV-Hinweisen ist eine Berücksichtigung möglich, wenn die Schulung höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Diese beiden Voraussetzungen müssen beim tatsächlich verwendeten Nachweis gemeinsam erfüllt sein.
Die Unterweisung über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Sie ist eine betriebliche Organisationsaufgabe und ersetzt nicht die geregelte Qualifizierung der benannten Ersthelfer.