Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34439 Willebadessen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,4 km vom Suchpunkt

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17,2 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

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21,8 km vom Suchpunkt

Zur Ersten Hilfe im Unternehmen gehören Schulung und Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen. Willebadessener Betriebe können diese Dokumentation auf Papier oder elektronisch organisieren. Ausbildung, Fortbildung und eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung qualifizieren Personen; für die betriebliche Dokumentation braucht es zusätzlich einen passenden organisatorischen Rahmen.
Wenn Sie Unterricht im Unternehmen wünschen, nennen Sie dem Anbieter den vollständigen Betriebsstandort. Beschreiben Sie die vorgesehenen Räume und die Teilnehmerzahl. Eine Inhouse-Durchführung ist erst planbar, wenn die Ausbildungsstelle die Bedingungen bestätigt hat.
Prüfen Sie im Betrieb, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Für unterschiedliche Bedarfe können getrennte Anmeldungen erforderlich sein. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Termine prüfen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die Kursgebühr direkt nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen und lassen Sie weitere Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Das sollte vor der verbindlichen Buchung geklärt sein.
Die DGUV lässt offen, ob Erste-Hilfe-Leistungen etwa über einen Meldeblock oder mit elektronischer Datenverarbeitung erfasst werden. Ein digitales System ist damit möglich, aber nicht allein wegen des Kursbesuchs vorgeschrieben. Wählen Sie eine Form, die im tatsächlichen Arbeitsablauf genutzt werden kann. Die organisatorische Entscheidung betrifft die betrieblichen Aufzeichnungen und ist nicht mit der Teilnahmebescheinigung eines Lehrgangs zu verwechseln.
Organisation und Schutz zusammen betrachten.
Papier oder elektronische Erfassung wählen.
Nur Berechtigte einbeziehen.
Den tatsächlichen Arbeitsablauf berücksichtigen.
Eine digitale Dokumentationsmöglichkeit ersetzt weder Ausbildung noch Fortbildung. Der reguläre Lehrgang findet in Präsenz statt. Eine Gruppe kann dafür ausdrücklich Inhouse-Unterricht in Willebadessen vereinbaren, sofern die Ausbildungsstelle die Durchführung bestätigt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Schulungen bestimmt der zuständige Unfallversicherungsträger das Verfahren. Eigene Aufwendungen und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden daneben berücksichtigt.
Die verlangten Angaben vorbereiten.
Die konkrete Vereinbarung ansehen.
Gegenstand
Ein besuchter Lehrgang
Gegenstand
Eine tatsächlich geleistete Hilfe
Gegenstand
Die berechtigte Datennutzung
Bei elektronischer Dokumentation sind Datenschutz und Datensicherheit zu berücksichtigen. Technische Maßnahmen müssen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen auf die Aufzeichnungen zugreifen können. Die DGUV nennt für unterschiedliche Arbeitsbereiche beispielsweise Intranet und digitale Endgeräte als mögliche Zugänge. Entscheidend bleibt dabei die geschützte Nutzung, nicht eine bestimmte Softwarebezeichnung. Legen Sie im Unternehmen fest, wer die jeweiligen Daten bearbeiten darf.
Die DGUV nennt fünf Jahre und anschließend die datenschutzgerechte Entsorgung. Für einzelne Meldeblockdokumente und digitale Einträge bezieht sich die Frist jeweils auf das betreffende Dokument beziehungsweise den Eintrag.
Sehen Sie auf die anerkannten vorhandenen Qualifikationen der vorgesehenen Person. Eine neue Ersthelferfunktion allein erzwingt keine erneute Grundausbildung. Der tatsächliche Bedarf an geeigneter Ausbildung oder Fortbildung wird darauf bezogen.
Für betriebliche Fragen kommen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betracht. Auch die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers kann angesprochen werden. Diese Beratung bezieht sich auf die konkrete Organisation Ihres Unternehmens.
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