Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35460 Staufenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

Staufenberger Betriebe organisieren Ausbildung und Fortbildung geeigneter Ersthelfer mit einer ermächtigten Stelle. Für möglichen Inhouse-Unterricht wird die tatsächliche Durchführung vereinbart. Zur betrieblichen Organisation gehören außerdem geeignete Meldeeinrichtungen und die Aufzeichnung geleisteter Erster Hilfe. Der Lehrgang und diese örtlichen Vorkehrungen werden jeweils ihrem Zweck zugeordnet.
Für einen Inhouse-Wunsch sollte die Ausbildungsstelle den vollständigen Standort in Staufenberg in Hessen kennen. Beschreiben Sie die vorgesehenen Räume und nennen Sie die Teilnehmerzahl. So können Bedingungen und Durchführung konkret abgestimmt werden.
Prüfen Sie im Betrieb, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Öffentliche Termine können für einzelne Personen infrage kommen; eine Gruppenveranstaltung muss zum jeweiligen Schulungsbedarf passen.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie nach dessen Unterlagen und klären Sie weitere Leistungen mit dem Anbieter. Vor einer verbindlichen Buchung sollten auch mögliche Zusatzkosten feststehen.
Nach der DGUV Vorschrift 1 muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Die Aufzeichnung wird damit nicht allein auf Situationen beschränkt, in denen zusätzlich ein externer Rettungsdienst beteiligt war. Maßgeblich ist die tatsächlich geleistete Erste Hilfe im betrieblichen Zusammenhang. Berücksichtigen Sie diesen Umfang, wenn Sie die Dokumentation organisieren. Die Frage, ob eine Hilfeleistung aufgezeichnet wird, sollte nicht allein von einer subjektiven Einschätzung ihrer Größe abhängen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren sind die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten werden im Unternehmen daneben berücksichtigt. Die Einordnung bezieht sich jeweils auf die tatsächlich geplante Teilnahme.
Berechtigung und Übernahmevorgaben klären.
Eigene Aufwendungen zur Teilnahme berücksichtigen.
Qualifizierung, Meldeeinrichtungen und Aufzeichnung haben unterschiedliche Gegenstände.
Persönliche reguläre Qualifizierung.
Hilfe betrieblich herbeirufen und hinleiten.
Jede geleistete Erste Hilfe dokumentieren.
Gegenstand
Geeigneten Lehrgang organisieren
Gegenstand
Herbeirufen von Hilfe ermöglichen
Gegenstand
Geleistete Erste Hilfe dokumentieren
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt geeignete Meldeeinrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen, um Hilfe unverzüglich herbeirufen und zum Einsatzort leiten zu können. Diese Anforderung betrifft die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse. Eine qualifizierte Person braucht damit einen organisatorischen Rahmen, in dem Hilfe angefordert werden kann. Berücksichtigen Sie diese Vorkehrungen bei Fragen zur Ersten Hilfe im Unternehmen. Die Qualifizierung einzelner Beschäftigter und die betrieblichen Möglichkeiten zum Herbeirufen von Hilfe sind verschiedene Gegenstände der Vorbereitung.
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der vollständige reguläre Rahmen wird auch bei einer für die Gruppe vereinbarten Inhouse-Durchführung am tatsächlichen Standort berücksichtigt.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Diese Grenze beschreibt die Gruppe im Unterricht. Die tatsächliche erforderliche Ersthelferbesetzung im Unternehmen wird anhand der dafür geltenden betrieblichen Anforderungen beurteilt, nicht allein aus der Kursgruppengröße abgeleitet.
Ein tatsächlich bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besuchter Lehrgang kann berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Merkmale sind erforderlich. Der frühere private Verwendungszweck der Bescheinigung allein entscheidet diese betriebliche Einordnung noch nicht.
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