Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32683 Barntrup sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

19,6 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

Barntrup · Nordrhein-Westfalen
Für eine betriebliche Schulung zählen die tatsächlich anwesenden Personen. Barntruper Unternehmen sollten deshalb neben Ausbildung, Fortbildung oder einer vereinbarten Inhouse-Gruppe auch die Bedingungen eines Rücktritts kennen. Eine Anmeldung und die vom Unfallversicherungsträger finanzierte tatsächliche Teilnahme sind unterschiedliche Sachverhalte.

Teilnehmerzahl und Datum beschreiben die Anfrage noch nicht ausreichend. Legen Sie im Unternehmen fest, ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt wird. Bei verschiedenen Bedarfen können getrennte Anmeldungen sinnvoll sein.
Für Inhouse-Unterricht am Barntruper Standort müssen auch die Räume mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden. Beschreiben Sie deren Möglichkeiten und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können öffentliche Kursangebote betrachten.
Eine direkte Abrechnung ist für berechtigte betriebliche Kursgebühren nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erkundigen Sie sich nach den geforderten Unterlagen und lassen Sie ergänzende Leistungen mit ihren Kosten ausdrücklich im Angebot benennen.
Die DGUV weist darauf hin, dass Unfallversicherungsträger Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen tragen. Ermächtigte Ausbildungsstellen dürfen für Rücktritte angemeldeter Personen Stornoregelungen treffen. Prüfen Sie solche Bedingungen am konkreten Auftrag, statt einen ausgefallenen Kursplatz als automatisch mitfinanziert anzusehen. Wenn eine Person nicht teilnehmen kann, betrifft die weitere Klärung somit sowohl den organisatorischen Schulungsbedarf als auch den vereinbarten Vertrag.
Die DGUV beschreibt für den Standardlehrgang unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, notwendige Demonstrations- und Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigung. Auch die Dokumentation des Lehrgangs und die Abrechnung gehören dazu. Diese Bestandteile geben einen Rahmen für den Auftrag. Sie beschreiben jedoch keine zusätzlichen Sonderwünsche des Unternehmens; deren Umfang wird anhand der tatsächlichen Vereinbarung gesondert beurteilt.
Die tatsächliche Teilnahme vorbereiten.
Den passenden Lehrgang festlegen.
Rücktrittsregelungen ansehen.
Die vorgesehenen Personen einplanen.
Bezug
Ein Platz wird beauftragt
Bezug
Eine Person besucht den Lehrgang
Bezug
Die vereinbarten Bedingungen werden relevant
Inhouse-Unterricht am Barntruper Standort kann ausdrücklich vereinbart werden. Die Veranstaltung muss zum Schulungsbedarf passen. Aus dem Wunsch nach gemeinsamem Unterricht ergibt sich weder ein bestätigter Termin noch eine pauschale Zusage über sämtliche Kosten.
Für berechtigte Teilnahmen richtet sich die Standardgebühr nach dem Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse. Weiteren Arbeitgeberaufwand planen Sie zusätzlich.
Die verlangten Angaben erfragen.
Den konkret vereinbarten Umfang prüfen.
Nein. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können berücksichtigt werden. Eine neue Funktion allein bestimmt den Lehrgang nicht. Sehen Sie die Nachweise der vorgesehenen Person an und klären Sie den tatsächlich benötigten Anschluss.
Fortbildung erfolgt im betrieblichen Einsatz in der Regel alle zwei Jahre. Die vorhandene Qualifikation ist einzubeziehen. Das Unternehmen sorgt für geeignete Schulungen; der private Führerscheinnachweis erhält dadurch kein allgemeines zweijähriges Ablaufdatum.
Nein, der reguläre betriebliche Lehrgang ist praktischer Präsenzunterricht. Der vereinbarte Standort ändert dieses Lernziel nicht. Eine reine Onlineveranstaltung oder übersandte Informationen ersetzen die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung nicht.