Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57548 Kirchen (Sieg) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,1 km vom Suchpunkt

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Unternehmen in Kirchen (Sieg) wählen geeignete Beschäftigte für die Ersthelferaufgabe aus. Deren Qualifizierung kann öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Kurs erfolgen. Für die Vorbereitung sind sowohl persönliche Voraussetzungen als auch ungestörte praktische Lernmöglichkeiten wichtig; beides lässt sich vor der Anfrage im Betrieb besprechen.
Ein Teil der Belegschaft braucht eine betriebliche Fortbildung, ein anderer Beschäftigter möchte gleichzeitig seinen privaten Führerschein vorbereiten. Erfassen Sie im Unternehmen in Kirchen (Sieg) beide Anliegen ausdrücklich. Dass alle nach einem Erste-Hilfe-Kurs fragen, bedeutet noch keine gemeinsame passende Anmeldung.
Die Ausbildungsstelle kann die jeweilige Eignung und die Teilnahmebedingungen erklären. Für eine Inhouse-Anfrage sollten die unterschiedlichen Verwendungszwecke ebenfalls bekannt sein. Wird eine Gebührenabrechnung über einen Unfallversicherungsträger gewünscht, klären Sie die Berechtigung für die tatsächlichen betrieblichen Teilnahmen. Ein privater Wunsch wird durch die Organisation über den Arbeitgeber nicht automatisch zu einer abrechenbaren Schulung.
Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Anforderungen des zuständigen Trägers. Die Organisation als Firmenveranstaltung allein begründet noch keine Berechtigung.
Die Bedingungen bei BG oder Unfallkasse klären.
Die notwendigen Angaben mit der Schule abstimmen.
Eine Kursbescheinigung belegt die Qualifizierung. Wer die Ersthelferaufgabe im Unternehmen übernimmt und wie die Hilfe organisiert wird, muss zusätzlich betrieblich erkennbar sein.
Eine betriebliche Gruppe kann Fragen zu den behandelten Erste-Hilfe-Themen gemeinsam ansprechen. Wer eine Erklärung anders verstanden hat, bringt damit häufig eine hilfreiche Rückfrage in den Unterricht ein. Bei praktischen Aufgaben benötigen dennoch alle eigene Lerngelegenheiten. Für ein Unternehmen in Kirchen kann diese Verbindung aus gemeinsamer Verständigung und persönlichem Üben ein Grund sein, eine Inhouse-Veranstaltung anzufragen. Eine bestimmte Durchführung muss mit der Ausbildungsstelle vereinbart werden.
Der Arbeitgeber beurteilt, welche Personen für die Ersthelferaufgabe geeignet sind. Nach den DGUV-Hinweisen zählen dazu persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen. Motivation und die Bereitschaft, sich der Aufgabe zuzuwenden, gehören ebenfalls in die Überlegung. Ein Unternehmen in Kirchen sollte deshalb mit den vorgesehenen Beschäftigten sprechen und ihre vorhandene Qualifikation berücksichtigen. Die Entscheidung wird nicht allein dadurch getroffen, dass jemand zufällig einen freien Platz im Kalender hat.
Die Auswahl soll zur tatsächlichen Aufgabe passen.
Die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
Den passenden Qualifizierungsbedarf bestimmen.
Eigene Übungen und gemeinsame Rückfragen vorsehen.
Orientierung
Eignung und vorhandene Ausbildung
Orientierung
Aktive Teilnahme an den Lernaufgaben
Orientierung
Die betriebliche Zuordnung der Aufgabe
Eine bestimmte Form ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben. Die schriftliche Bestellung wird jedoch empfohlen. Sie kann die betriebliche Aufgabenübertragung nachvollziehbar machen und ist von der Teilnahmebescheinigung eines Lehrgangs zu unterscheiden.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft diese Gebühren; die genannten weiteren Aufwendungen werden damit nicht automatisch übernommen.
Ja, vorhandene anerkannte Ausbildungen können bei der Auswahl des Qualifizierungswegs relevant sein. Eine neue betriebliche Benennung allein bedeutet keine automatische Pflicht zur erneuten Grundausbildung. Der tatsächliche Fortbildungsbedarf muss dennoch berücksichtigt werden.
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