Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66849 Landstuhl sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

Eine Kursbuchung ist eine Aufgabe unter mehreren in der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation. Landstuhler Unternehmen können Zuständigkeiten auf geeignete Personen übertragen und deren Befugnisse festhalten. Ausbildung, Fortbildung und ein vereinbarter Inhouse-Kurs sorgen dabei für die jeweils erforderliche Qualifizierung der vorgesehenen Beschäftigten.
Wenn Beschäftigte vor dem Kurs Fragen zur Unterrichtssprache oder zum Zugang haben, sammeln Sie diese für die Anfrage an die Ausbildungsstelle. Zugleich legt das Unternehmen fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer braucht.
Für Inhouse-Unterricht in Landstuhl müssen Räume und Durchführung abgestimmt werden. Beschreiben Sie den Standort und die Teilnehmerzahl. Ein gemeinsamer Schulungstag sollte erst nach der Bestätigung des Anbieters verbindlich feststehen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und lassen Sie zusätzliche Leistungen gesondert im Angebot benennen. Das gehört zur Vorbereitung vor der Buchung.
Die interne Organisation unterstützen.
Den übertragenen Bereich benennen.
Die zugehörige Handlungsmöglichkeit festhalten.
Die individuellen Voraussetzungen beachten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren werden nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten bleiben Arbeitgeberaufwand; zusätzliche vereinbarte Leistungen brauchen eine eigene Zuordnung.
Die zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Den ausdrücklich beauftragten Umfang prüfen.
Für die Auswahl betrieblicher Ersthelfender sind persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Auch die Motivation für die Aufgabe nennt die DGUV. Eine leitende Funktion oder ein bestimmter Arbeitsplatz entscheidet somit nicht allein über die Eignung. Schauen Sie auf die betreffende Person und auf ihre vorhandenen anerkannten Qualifikationen. Erst daraus lässt sich der tatsächliche weitere Schulungsbedarf bestimmen.
Bezug
Voraussetzungen der Person
Bezug
Vorhandene und benötigte Ausbildung
Bezug
Übertragener Handlungsspielraum
Bei der Organisation kann es erforderlich sein, einzelne Erste-Hilfe-Pflichten zu delegieren. Die DGUV empfiehlt, die übertragenen Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Eine solche Zuordnung macht deutlich, wer im Unternehmen welchen organisatorischen Teil übernimmt. Die Anmeldung einer Beschäftigtengruppe sagt darüber allein wenig aus. Denken Sie deshalb bei einer Kursbestellung auch daran, welche Entscheidungen und Vorbereitungen intern von wem getragen werden.

Für Inhouse-Unterricht in Landstuhl stimmen Sie die Veranstaltung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle ab. Gemeinsamer Unterricht qualifiziert die Gruppe; die internen organisatorischen Zuständigkeiten werden weiterhin im eigenen Unternehmen festgelegt.

Nicht zwangsläufig. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Die neue Aufgabenübertragung allein ist keine allgemeine Pflicht zur erneuten Grundausbildung. Prüfen Sie die Nachweise der Person, bevor Sie den Lehrgang festlegen.
Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können beraten. Auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist ein Ansprechpartner. Eine konkrete Frage zum eigenen Unternehmen lässt sich dort gezielter behandeln als durch einen allgemeinen Kurstitel.
Sie umfasst neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten, ergänzt durch insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Im betrieblichen Einsatz ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; besondere anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt.