Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01983 Großräschen/Rań sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,1 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

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Großräschen/Rań · Brandenburg
Großräschener Unternehmen wählen für die reguläre Ersthelferqualifizierung eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Ausbildung und Fortbildung werden nach ihrem jeweiligen Zweck organisiert. Eine Fortbildungsgruppe wird als eigener Lehrgang betrachtet. Für möglichen Inhouse-Unterricht werden die tatsächlichen Bedingungen der Durchführung mit der Stelle abgestimmt.

Die Ausbildungsstelle sollte aus Ihrer Anfrage erkennen, wer welche Schulung benötigt. Trennen Sie Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und nennen Sie die jeweilige Teilnehmerzahl. Daraus kann ein gemeinsamer Termin oder mehrere einzelne Anmeldungen entstehen.
Wenn der Unterricht in Großräschen im Unternehmen stattfinden soll, beschreiben Sie die geplanten Räume. Der Anbieter muss die Bedingungen für einen Inhouse-Kurs bestätigen. Ein freier Besprechungsraum allein ersetzt diese Absprache nicht.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die Kursgebühr direkt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Klären Sie seine Unterlagen sowie mögliche weitere Leistungen und Kosten vor einer verbindlichen Buchung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten werden daneben als Aufwendungen des Unternehmens berücksichtigt. Die Kostenarten werden auf die tatsächlich geplante Teilnahme bezogen.
Zuständige Übernahmevorgaben beachten.
Eigene Aufwendungen zur Teilnahme berücksichtigen.
Für die reguläre Schulung betrieblicher Ersthelfer ist die Ermächtigung der Ausbildungsstelle maßgeblich. Ein allgemeiner Hinweis auf Erste-Hilfe-Themen beschreibt zunächst einen inhaltlichen Bezug. Für Ihre betriebliche Auswahl wird dagegen die Stelle betrachtet, die den geeigneten regulären Lehrgang tatsächlich durchführt. Richten Sie eine offene Frage ausdrücklich auf diese betriebliche Qualifizierung. So wird nicht aus einer allgemeinen Themenbeschreibung ungeprüft auf die Eignung für den vorgesehenen Schulungsauftrag geschlossen.
Die Fortbildung richtet sich an bereits entsprechend qualifizierte Ersthelfer. Sie dient der Festigung und Vertiefung vorhandener Handlungskompetenz. Nach den DGUV-Anforderungen werden ihre Teilnehmenden nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert. Betrachten Sie die Fortbildungsgruppe deshalb als eigene Unterrichtsgruppe mit ihrem vorgesehenen Lernziel. Dass im Unternehmen auch grundlegende Ausbildung benötigt wird, ändert diesen Rahmen für die Personen der Fortbildung nicht.
Stelle und Lehrgangsart beziehen sich auf den betrieblichen Auftrag.
Geeignete Stelle für die reguläre Schulung.
Grundlegende Qualifizierung.
Eigene Gruppe zur Festigung vorhandener Fähigkeiten.
Bezug
Ermächtigung für betriebliche Lehrgänge
Bezug
Grundlegende Qualifizierung
Bezug
Vorgesehene eigene Unterrichtsgruppe

Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.

Beide Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen insgesamt hinzu. Diese regulären Vorgaben werden auch bei einem mit dem Unternehmen vereinbarten Inhouse-Lehrgang für die vorgesehene Gruppe berücksichtigt.
Ein regulärer Lehrgang hat höchstens zwanzig Teilnehmende. Die Zahl bezieht sich auf die tatsächliche Unterrichtsgruppe. Sie beschreibt für sich noch nicht, wie viele entsprechend qualifizierte Ersthelfer im Unternehmen nach seinen betrieblichen Anforderungen erforderlich sind.
Die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung erfolgt im Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Ein reiner Online-Lehrgang ist dafür nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgesehen. Berücksichtigen Sie diese Anforderung auch dann, wenn digitale Informationen für die Vorbereitung genutzt werden.
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