Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78120 Furtwangen im Schwarzwald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,7 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

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24,2 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

Bei einer Beschäftigtengruppe kann die Unterrichtssprache entscheidend für das Lernen sein. Für einen betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs in Furtwangen gehört diese Frage deshalb in die Anfrage. Eine fremdsprachige Ausbildung oder Fortbildung ist nach DGUV-Vorgaben möglich, braucht aber ein tatsächlich entsprechendes Angebot.
Ein Nachweis für eine private Ausbildung ist nicht automatisch derselbe Auftrag wie die Schulung betrieblicher Ersthelfer. Klären Sie im Unternehmen, welche Beschäftigten eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Mit dieser Angabe fragen Sie passende Kurse an.
Für eine Gruppe können Sie Unterricht am Furtwanger Betriebsstandort vorschlagen. Die Ausbildungsstelle braucht dafür Informationen zu Raum und Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen einer Inhouse-Veranstaltung bestätigen, bevor Sie den gemeinsamen Tag festlegen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann das direkte Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Erfragen Sie dessen Vorgaben und die erforderlichen Nachweise. Leistungen außerhalb dieser Abrechnung und weitere Kosten müssen vor einer verbindlichen Buchung geklärt sein.

Nicht jede Ausbildungsstelle bietet jede Sprache an. Ebenso braucht die gewünschte Durchführung als Inhouse-Kurs eine Vereinbarung. Eine allgemeine Suchanfrage sagt noch nichts über tatsächlich vorhandene Sprach- oder Veranstaltungsmöglichkeiten aus.
Die Teilnahmebescheinigung für einen solchen betrieblichen Lehrgang muss nach den DGUV-Hinweisen auf Deutsch ausgestellt werden. Das ist unabhängig davon, welche zulässige Unterrichtssprache vereinbart wurde. Diese Unterscheidung hilft, Erwartungen an den späteren Nachweis früh zu klären. Auch bei Unterricht im Furtwanger Unternehmen bleiben außerdem der praktische Charakter und die persönliche Anwesenheit Bestandteil der regulären Qualifizierung.
Eine fremdsprachige Durchführung kann zusätzliche Kosten auslösen, die der Unfallversicherungsträger nicht übernimmt. Lassen Sie die vereinbarten Leistungen und eine mögliche gesonderte Vergütung ausdrücklich erläutern.
Den regulären Abrechnungsweg erfragen.
Eine gesonderte Vereinbarung prüfen.
Die Gruppe und den Kurs zusammen betrachten.
Eine gemeinsame Unterrichtssprache bestimmen.
Den vorgeschriebenen Rahmen beibehalten.
Den deutschen Nachweis berücksichtigen.
Die DGUV erlaubt fremdsprachige betriebliche Lehrgänge unter bestimmten Bedingungen. Der freigegebene Leitfaden bleibt maßgeblich; der einzelne Kurs darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden. Sammeln Sie deshalb nicht nur allgemeine Sprachwünsche, sondern klären Sie, in welcher Sprache die vorgesehene Gruppe gemeinsam lernen kann. Eine spontane mehrsprachige Veranstaltung lässt sich aus dieser Möglichkeit gerade nicht ableiten.
| Angabe | Gegenstand |
|---|---|
| Unterrichtssprache | Gemeinsame Lehrveranstaltung |
| Bescheinigungssprache | Deutscher Teilnahmenachweis |
| Inhouse-Wunsch | Abgestimmter Veranstaltungsort |

Prüfen Sie vor der Anmeldung die bereits vorhandene Qualifikation. Eine anerkannte geeignete Vorbildung kann berücksichtigt werden. Der Eintritt in eine neue Ersthelferaufgabe allein bedeutet nicht, dass eine neue Grundausbildung erforderlich ist.
Unterlagen allein ersetzen den regulären betrieblichen Präsenzlehrgang nicht. Die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung umfasst praktische Arbeit. Die Frage nach einer verständlichen Unterrichtssprache betrifft daher die gemeinsame Veranstaltung und nicht bloß ihre Begleittexte.
Sie sind in der Regel im Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Das Unternehmen bezieht die vorhandene Qualifikation in seine Planung ein. Eine abweichende Unterrichtssprache begründet keinen eigenen allgemeinen Fortbildungsrhythmus.
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