Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84056 Rottenburg a.d.Laaber sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

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23,7 km vom Suchpunkt

Eine Schulung qualifiziert Beschäftigte für Erste Hilfe. Im Rottenburger Unternehmen gehört dazu eine passende betriebliche Ausstattung. Ausbildung, Fortbildung und ein vereinbarter Inhouse-Kurs behandeln das Lernen; die Organisation des tatsächlich benötigten Erste-Hilfe-Materials bleibt eine eigene Aufgabe des Betriebs.
Für eine Veranstaltung im Unternehmen braucht die Ausbildungsstelle mehr als den Namen Rottenburg. Geben Sie den vollständigen Standort an und schildern Sie die vorgesehenen Räume. Dazu gehören die geplante Teilnehmerzahl und die gewünschte Schulungsart.
Prüfen Sie im Betrieb den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Einzelne Beschäftigte können öffentliche Termine betrachten; eine Inhouse-Veranstaltung muss hinsichtlich Ort und Durchführung mit dem Anbieter vereinbart werden.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen. Weitere Leistungen und deren Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage im Angebot erkennbar sein.
Bei Art und Menge des Erste-Hilfe-Materials sind Beschäftigtenzahl und betriebliche Gefährdungen wesentlich. Auch räumliche Verhältnisse können für die Organisation eine Rolle spielen. Deshalb lässt sich die Ausstattung nicht allein aus der Zahl gebuchter Kursplätze ableiten. Halten Sie fest, auf welche Arbeitsbereiche sich die Planung bezieht. Die Gegebenheiten am Rottenburger Standort sind dabei aussagekräftiger als die bloße Bezeichnung einer Schulungsveranstaltung.
Die DGUV beschreibt es als bewährte Praxis, Ersthelfende mit regelmäßigen Kontrollen der Verbandkasteninhalte zu betrauen. Sie können verbrauchtes Material überblicken und das bedarfsgerechte Auffüllen veranlassen. Klären Sie im Betrieb, wem diese Aufgabe zugeordnet ist. Eine Zuständigkeit für die Materialkontrolle ist etwas anderes als eine Kursanmeldung; beides kann aber in der Organisation ausdrücklich berücksichtigt werden.
Den konkreten Standort zugrunde legen.
Die vorhandene Personenzahl einbeziehen.
Den betrieblichen Bedarf betrachten.
Die örtliche Organisation berücksichtigen.
Bezug
Menschen qualifizieren
Bezug
Vorhandenes Material überprüfen
Bezug
Den Bedarf wieder abdecken

Ob Beschäftigte einzeln oder gemeinsam im Unternehmen lernen: Der reguläre Lehrgang sieht persönliche Anwesenheit und praktische Übungen vor. Die gewünschte Inhouse-Durchführung braucht eine ausdrückliche Abstimmung mit der Ausbildungsstelle.
Für berechtigte Standardlehrgänge richtet sich die Gebührenabrechnung nach dem Unfallversicherungsträger. Eventuelle gesonderte Vereinbarungen lassen sich am konkreten Angebot prüfen.
Den vorgesehenen Abrechnungsweg klären.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten berücksichtigen.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen die Planung. Auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist bei konkreten Fragen ein Ansprechpartner. Diese Beratung bezieht sich auf die tatsächliche Situation des Unternehmens.
Der tatsächliche Qualifikationsstand entscheidet mit. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt; eine neue betriebliche Aufgabenübertragung allein erzwingt keine erneute Grundausbildung. Ausbildung und Fortbildung werden deshalb passend zur betreffenden Person ausgewählt.
Die DGUV sieht dafür in der Regel einen Abstand von zwei Jahren vor. Die Regel betrifft betriebliche Ersthelfende und ihre Qualifikation. Sie darf nicht pauschal als Ablaufdatum für den Führerscheinnachweis verstanden werden.
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