Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55286 Wörrstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,6 km vom Suchpunkt

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Wörrstadt · Rheinland-Pfalz
Für Wörrstädter Unternehmen zählt bei der Ersthelferplanung die tatsächliche Anwesenheit. Eine Liste geschulter Beschäftigter und die Besetzung am Arbeitstag können auseinanderfallen. Ausbildung, Fortbildung oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung helfen bei der Qualifizierung; die betriebliche Abdeckung muss dazu passen.

Nennen Sie bei einer Inhouse-Anfrage den Ort und den Raum, an dem die Beschäftigten lernen sollen. Der Anbieter muss die Möglichkeiten beurteilen können. Mit Teilnehmerzahl und Raumbeschreibung kann er die Bedingungen einer Durchführung in Wörrstadt mit Ihnen abstimmen.
Den Kursbedarf legt das Unternehmen zuvor fest: Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Bei unterschiedlichen Bedarfen können mehrere Anmeldungen sinnvoll sein; für einzelne Personen lassen sich öffentliche Termine prüfen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist die direkte Gebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie das Verfahren und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot ausweisen. So bleibt erkennbar, welche Kosten das Unternehmen selbst einplanen muss.
Die Mindestzahlen betrieblicher Ersthelfender beziehen sich auf anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens eine Person erforderlich. Oberhalb davon gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Beziehen Sie diese Vorgaben auf die tatsächliche Organisation Ihres Unternehmens. Eine Schulungsliste allein beantwortet beispielsweise noch nicht, welche qualifizierten Personen an einem bestimmten Arbeitstag erreichbar sind.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt die Voraussetzungen der Gebührenübernahme. Eigenen Aufwand für Arbeitsentgelt und Fahrten berücksichtigt das Unternehmen zusätzlich.
Die Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse prüfen.
Vereinbarte Zusatzleistungen gesondert ansehen.
Auch wenn nur ein Teil der Beschäftigten im Betrieb arbeitet, muss die Erste-Hilfe-Grundversorgung für die Anwesenden sichergestellt sein. Die DGUV nennt dabei auch geeignete externe Ersthelfende als mögliche Unterstützung. Ob solche Personen tatsächlich verfügbar und ausreichend qualifiziert sind, ist konkret zu prüfen. Eine allgemeine Annahme über Homeoffice oder die Größe eines Wörrstädter Standorts ersetzt diese Betrachtung nicht.
Auf die anwesende Gruppe schauen.
Die tatsächliche Besetzung erfassen.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Den benötigten Lehrgang bestimmen.
Ein Inhouse-Termin kann eine Beschäftigtengruppe zusammenbringen. Er ersetzt keine Anwesenheitsplanung für den späteren Arbeitsalltag und wird hinsichtlich Durchführung und Schulungsbedarf mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Planungsbezug
Alle Beschäftigten
Planungsbezug
Bemessung der Mindestzahl
Planungsbezug
Tatsächliche Ersthelferabdeckung
Nicht allein wegen der neuen Benennung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können berücksichtigt werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Person und die dafür geltenden Regeln, nicht nur der neue Aufgabenname.
Für den betrieblichen Einsatz ist sie in der Regel im Zweijahresabstand vorgesehen. Das Unternehmen berücksichtigt vorhandene Nachweise. Diese betriebliche Regelung ist keine allgemeine Ablaufregel für privat erworbene Führerscheinunterlagen.
Der reguläre betriebliche Lehrgang ist eine Präsenzveranstaltung mit praktischer Arbeit. Eine Inhouse-Vereinbarung ändert daran nichts. Reine Online-Wissensvermittlung erfüllt nicht die vorgesehenen Anforderungen an diese Ausbildung oder Fortbildung.