Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34434 Borgentreich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Borgentreich · Nordrhein-Westfalen
Borgentreicher Unternehmen bereiten geeignete Ersthelfer durch reguläre Ausbildung und Fortbildung vor. Die Lehrgänge einer ermächtigten Stelle enthalten praktische Aufgaben; Inhouse ist eine mögliche vereinbarte Durchführung. Daneben hat die betriebliche Hilfeaufzeichnung eine eigene Bedeutung als Nachweis einer Hilfeleistung im Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit.

Für eine Gruppenanmeldung sollten nicht nur die Namen feststehen. Fragen Sie nach organisatorischen Bedürfnissen und klären Sie im Betrieb, wer Ausbildung oder Fortbildung benötigt. Besondere Anforderungen an Zugang oder Unterricht besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle.
Bei einem Inhouse-Kurs in Borgentreich muss der Anbieter die vorgesehenen Räume kennen und die Durchführung bestätigen. Stellen Sie die Gruppengröße und die Möglichkeiten am Standort vor. Für einzelne Personen können öffentliche Kursplätze betrachtet werden.
Eine direkte Gebührenabrechnung ist für berechtigte betriebliche Teilnahmen nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie dessen Unterlagen. Weitere Leistungen und Kosten sollten vor einer verbindlichen Gruppenbuchung vereinbart sein.
Die Obergrenze eines regulären Lehrgangs beträgt zwanzig Teilnehmende. Gemeint sind die Personen in der Unterrichtsgruppe; daraus ergibt sich keine pauschale Empfehlung, wie viele Beschäftigte Ihr Unternehmen unabhängig vom tatsächlichen Bedarf schulen sollte.
Qualifizierung und betriebliche Dokumentation ergänzen die Organisation.
Persönliche Handlungsfähigkeit entwickeln.
Bedeutung als späteren Nachweis beachten.
Konkrete Durchführung mit der Stelle vereinbaren.
Die Aufzeichnung einer betrieblichen Hilfeleistung kann später belegen, dass eine Verletzung oder Erkrankung im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Die DGUV weist darauf hin, dass dies bei später erkennbaren Folgen wichtig werden kann. Ihre Bedeutung beschränkt sich damit nicht auf den Augenblick der Hilfe. Berücksichtigen Sie diesen Nachweiszweck, wenn Sie die Aufzeichnung innerhalb der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation einordnen.
| Gegenstand | Einordnung |
|---|---|
| Qualifizierung | Regulärer Unterricht mit praktischen Aufgaben |
| Hilfeaufzeichnung | Möglicher Nachweis bei späteren Folgen |
| Gruppengrenze | Obergrenze des einzelnen Lehrgangs |
Nach den DGUV-Hinweisen geht es bei der Ersthelferqualifizierung um Handlungskompetenz. Reine Wissensvermittlung bildet den vorgesehenen Lehrgang daher nicht vollständig ab. Die Teilnehmenden sollen sich im Präsenzunterricht auch praktisch mit Aufgaben auseinandersetzen. Wenn Sie eine Schulung für Beschäftigte auswählen, beurteilen Sie sie als diesen regulären Lernrahmen. Eine Präsentation betrieblicher Informationen kann hilfreich sein, ist für sich aber eine andere Form der Vorbereitung als die vorgeschriebene Qualifizierung.
Die reguläre Lehrgangsleistung umfasst die notwendigen Unterrichtsmaterialien sowie Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen. Die Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eigene betriebliche Aufwendungen werden daneben für die tatsächliche Teilnahme berücksichtigt.
Materialien, Unterlagen und Bescheinigung einordnen.
Eigene Aufwendungen zur Teilnahme berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Dazu werden insgesamt mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Der reguläre Unterrichtsumfang bleibt auch bei einer Inhouse-Veranstaltung im betrieblichen Rahmen bestehen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens ein entsprechend qualifizierter Ersthelfer zur Verfügung stehen. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Anwesenheit im Betrieb, auf die sich diese Mindestanforderung bezieht.
Das ist möglich, wenn der tatsächlich besuchte Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfand und höchstens zwei Jahre zurückliegt. Prüfen Sie beide Voraussetzungen gemeinsam. Die frühere private Nutzung des Nachweises beantwortet diese Fragen allein noch nicht.
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