Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93437 Furth im Wald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

42,4 km vom Suchpunkt

45,9 km vom Suchpunkt

48,4 km vom Suchpunkt

49,7 km vom Suchpunkt

Further Unternehmen brauchen geeignete Ersthelfer und eine nachvollziehbare Organisation der Ersten Hilfe. Ausbildung oder Fortbildung kann in offenen Lehrgängen oder nach Vereinbarung gemeinsam im Betrieb stattfinden. Die tatsächliche Helferbesetzung und die vertrauliche Dokumentation geleisteter Hilfe bleiben dabei betriebliche Aufgaben.
Eine zentrale Verwaltung bestellt die Schulung, der gewünschte Inhouse-Unterricht soll aber in einer anderen Betriebsstätte stattfinden. Geben Sie für den Further Auftrag die tatsächliche Veranstaltungsanschrift ausdrücklich an. Die Bestelladresse allein erklärt der Ausbildungsstelle noch nicht den Weg zum Unterrichtsraum.
Ort und organisatorische Bedingungen werden individuell vereinbart. Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach dem geklärten Bedarf der Gruppe. Benennen Sie einen erreichbaren Kontakt vor Ort und geben Sie bestätigte Angaben einheitlich weiter. Bei öffentlichen Lehrgängen ist die jeweilige Kursanschrift maßgeblich, auch wenn die gesamte Anmeldung über einen anderen betrieblichen Standort abgewickelt wurde.
Eine Inhouse-Veranstaltung kann eine passende Gruppe gemeinsam erreichen. Ob sie durchgeführt wird, muss mit der Ausbildungsstelle für den tatsächlichen Auftrag feststehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren. Zusätzliche vereinbarte Leistungen sind gesondert zu betrachten.
Den für die Beschäftigten zuständigen Träger feststellen.
Dessen Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmen.
Orientierung
Die absolvierte Qualifizierung
Orientierung
Die betriebliche Organisation
Orientierung
Die tatsächlich geleistete Erste Hilfe
Jede betriebliche Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Das Unternehmen benötigt dafür einen praktikablen Dokumentationsweg, über den die Beschäftigten Bescheid wissen. Diese Aufzeichnungen betreffen konkrete Hilfeleistungen; sie sind nicht mit den Teilnahmebescheinigungen eines Lehrgangs gleichzusetzen. Bei einem Inhouse-Kurs kann eine organisatorische Rückfrage zu diesem Unterschied angesprochen werden, ohne die betrieblichen Aufzeichnungen zum Unterrichtsmaterial zu machen.
Die Organisation hat mehrere Bezugspunkte.
Die tatsächlich anwesenden Versicherten zugrunde legen.
Den Bedarf der vorgesehenen Personen bestimmen.
Aufzeichnungen über Hilfeleistungen entsprechend behandeln.
Für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte sieht die DGUV mindestens einen Ersthelfer vor. Oberhalb von zwanzig unterscheidet sie Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit fünf Prozent von sonstigen Betrieben mit zehn Prozent. Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten. Eine lange Beschäftigtenliste sagt deshalb für sich allein noch nicht aus, wie viele geeignete Personen im jeweiligen Arbeitsbereich gleichzeitig zur Verfügung stehen. Die Zahlen sind keine Vorgabe zur Größe einer Kursbuchung.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen. Die Obergrenze von zwanzig gilt auch mit Ausbildungshelfer. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeit.
Eine neue Benennung allein begründet das nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können berücksichtigt werden. Für den passenden Lehrgang sind die tatsächliche Vorbildung und der jeweilige Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Person maßgeblich.
Die Unterweisung über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Sie ist eine Aufgabe der betrieblichen Organisation und kein eigener Nachweis über die Ersthelferqualifizierung.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Furth im Wald · Andere Stadt wählen