Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69231 Rauenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,9 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

Bei einer Anfrage für Rauenberger Beschäftigte wird die Gruppe mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Für den regulären Lehrgang gilt ein vorgesehener Rahmen, der Unterricht und praktische Aufgaben ermöglicht. Ein Inhouse-Wunsch legt weder sämtliche Leistungen noch die vollständige Kostenübernahme für den Auftrag fest.
Öffentliche Kursplätze können für einzelne Beschäftigte passen. Für eine Gruppe können Sie stattdessen eine Inhouse-Veranstaltung anfragen. Entscheidend ist vorher, ob die Personen eine Ausbildung oder eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigen.
Beschreiben Sie bei einer Anfrage für den Rauenberger Standort den geplanten Unterrichtsraum und nennen Sie die Gruppengröße. Die Ausbildungsstelle muss Eignung und Durchführung bestätigen. Erst dann lässt sich der Tag gemeinsam verbindlich einplanen.
Fragen Sie den Unfallversicherungsträger nach seinem Verfahren zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Die geforderten Unterlagen und mögliche Zusatzkosten sollten vor der Buchung bekannt sein. Lassen Sie ergänzende Leistungen im Angebot benennen.
Der reguläre Lehrgang enthält die vorgesehenen Unterrichtsleistungen und Teilnehmerunterlagen. Wünsche, die darüber hinausgehen und tatsächliche Mehrkosten verursachen, können eine gesonderte Vereinbarung betreffen. Welche zusätzliche Durchführung ein Rauenberger Unternehmen anfragt, sollte daher im Angebot erkennbar sein. Die Möglichkeit einer Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger ist keine pauschale Zusage für jeden individuellen Zusatzwunsch. Lesen Sie die für den konkreten Auftrag vereinbarten Leistungen mit ihrem jeweiligen Kostenbezug.
Bezug
Teilnehmende des vereinbarten Lehrgangs
Bezug
Qualifizierung der einzelnen Person
Bezug
Ausdrücklich zusätzlicher Umfang
Die eigene Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet über die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Für die Anmeldung ist ihr jeweiliges Verfahren zu beachten.
Den richtigen Unfallversicherungsträger zuordnen.
Regulären Lehrgang und Zusatzwünsche auseinanderhalten.
Die DGUV nennt für den Standardlehrgang eine Schulung bis maximal zwanzig Personen. Deshalb wird die tatsächliche Teilnehmerzahl bei der Vereinbarung einer Veranstaltung berücksichtigt. Eine Beschäftigtenliste kann dagegen auch Personen mit unterschiedlichem Schulungsbedarf enthalten. Prüfen Sie, welche Beschäftigten für den betreffenden Lehrgang vorgesehen sind, statt eine beliebig große Liste als bereits abgestimmte Kursgruppe zu behandeln. Die Zahl angemeldeter Personen und die Zuordnung ihrer Qualifizierung sind zwei verschiedene Angaben.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung findet als Präsenzveranstaltung statt. Beschäftigte sollen Hilfehandlungen praktisch üben können; ein ausschließlich digitales Informationsangebot hat eine andere Funktion.
Für eine tatsächlich passende Veranstaltung.
Die vorgesehene Gruppe benennen.
Den Bedarf der Personen berücksichtigen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.

Die reguläre Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung bleibt dieser reguläre Unterrichtsrahmen für die betreffende Gruppe maßgeblich.
Die Übernahme berechtigter Kursgebühren ist von diesen Arbeitgeberaufwendungen zu unterscheiden. Nach den DGUV-Hinweisen trägt das Unternehmen Arbeitsentgelt und Fahrtkosten. Diese Positionen werden deshalb in der eigenen betrieblichen Planung berücksichtigt.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet. Diese Vorgabe bezieht sich auf ihre Qualifizierung für den Betrieb und ist keine allgemeine Ablaufregel für einen geeigneten Führerscheinnachweis.