Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06779 Raguhn-Jeßnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,9 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

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Für die Ersthelferbesetzung in Raguhn-Jeßnitzer Betrieben zählt die Anwesenheit entsprechend qualifizierter Personen. Ausbildung, Fortbildung und Inhouse-Unterricht werden mit einer ermächtigten Stelle organisiert. Zum regulären Lehrgang gehören geeignete Teilnehmerinformationen; elektronische Ergänzungen ändern die Anforderung an gedruckte Unterlagen nicht.
Ein Stadtname beschreibt den gewünschten Inhouse-Ort noch nicht. Teilen Sie dem Anbieter die Betriebsadresse mit und erläutern Sie den vorgesehenen Unterrichtsraum. Zusammen mit der Teilnehmerzahl lässt sich prüfen, ob eine Veranstaltung dort möglich ist.
Die Gruppenplanung beginnt allerdings mit der Kursart: Wer braucht eine Ausbildung, wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer? Erst mit diesem Bedarf können Sie ein Angebot vergleichen. Einzelne Personen können gegebenenfalls öffentliche Termine besuchen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Kursgebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Klären Sie dessen Unterlagen und mögliche zusätzliche Leistungen des Anbieters. Buchen Sie verbindlich, wenn Durchführung und Kosten feststehen.
Die DGUV-Anforderungen sehen vor, dass jeder teilnehmenden Person eine geeignete Teilnehmerinformation in gedruckter Form zur Verfügung gestellt wird. Diese Unterlage gehört zum Lehrgang und ist für den einzelnen Menschen bestimmt. Eine zusätzliche elektronische Fassung kann ergänzend eingesetzt werden. Aus der Möglichkeit einer digitalen Ergänzung folgt damit nicht, dass die gedruckte Information bei der vorgesehenen regulären Durchführung entfallen soll. Berücksichtigen Sie diese Anforderung bei Fragen zu den Lehrgangsunterlagen.
Notwendige Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und Bescheinigungen sind Bestandteile der regulären Lehrgangsleistung. Für berechtigte Gebühren gelten die Übernahmevorgaben des Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Vereinbarungen und eigene betriebliche Aufwendungen werden bei der tatsächlichen Anfrage entsprechend gesondert eingeordnet.
Notwendige Materialien, Unterlagen und Nachweis.
Tatsächliche Vereinbarungen und eigene Aufwendungen betrachten.
Der Unterricht bereitet Menschen vor; die betriebliche Besetzung bleibt vor Ort erforderlich.
Tatsächliche Verfügbarkeit im Betrieb.
Geeignete reguläre Schulung.
Gedruckte Unterlage für die einzelne Person.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Anwesende Ersthelfer | Verfügbarkeit am Arbeitsplatz |
| Lehrgangsteilnahme | Persönliche Qualifizierung |
| Gedruckte Teilnehmerinformation | Reguläre Unterlage zum Unterricht |
Die DGUV beschreibt die erforderliche Besetzung anhand der anwesenden Versicherten. Es genügt daher nicht, nur die Gesamtheit irgendwann geschulter Beschäftigter zu betrachten. Für die Hilfe am Arbeitsplatz müssen entsprechend qualifizierte Personen tatsächlich zur Verfügung stehen. Die betriebliche Schulungsplanung und die örtliche Besetzung sind zwei zusammenhängende Aufgaben. Wenn eine Person gerade an einem Lehrgang außerhalb des Betriebs teilnimmt, beschreibt ihre dortige Teilnahme nicht zugleich ihre Verfügbarkeit am Arbeitsplatz.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Der vollständige reguläre Umfang gilt auch, wenn der Unterricht als Inhouse-Veranstaltung mit dem Unternehmen vereinbart wird.
In diesem Bereich ist mindestens eine entsprechend qualifizierte Ersthelferperson erforderlich. Diese Vorgabe betrifft die tatsächliche Anwesenheit im Unternehmen. Sie ist eine andere Zahl als die Größe einer Unterrichtsgruppe oder die Zahl aller bereits ausgestellten Nachweise.
Der tatsächlich besuchte Lehrgang muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann die frühere Schulung für die betriebliche Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden.
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