Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79400 Kandern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,1 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

33,3 km vom Suchpunkt

33,5 km vom Suchpunkt

Für Kanderner Betriebe zählen verständlicher Unterricht und eine ausreichende Ersthelferbesetzung zu unterschiedlichen Aufgaben. Bei der Vorbereitung einer Schulung wird der Sprachbedarf der Gruppe geklärt. Für die personelle Organisation im Unternehmen sind dagegen die tatsächlich anwesenden Versicherten und die zutreffenden Mindestzahlen maßgeblich.
Ein Unternehmen mit Beschäftigten aus verschiedenen Orten muss nicht für alle dieselbe Anreise organisieren. Prüfen Sie, ob einzelne öffentliche Kursbesuche oder eine gemeinsame Schulung sinnvoll sind. Maßgeblich bleibt zuerst die benötigte Ausbildung oder Fortbildung.
Für Inhouse-Unterricht in Kandern benötigt der Anbieter Angaben zu den Räumen und zur Gruppe. Stimmen Sie die Durchführung mit ihm ab, bevor ein gemeinsamer Tag fest eingeplant wird.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die direkte Kursgebührenabrechnung vorgesehen sein. Fragen Sie den Unfallversicherungsträger nach seinem Verfahren und den notwendigen Nachweisen. Zusatzleistungen und deren Kosten müssen vor der Buchung aus dem Angebot hervorgehen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Für mehr als zwanzig Anwesende unterscheidet die DGUV zwischen Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mindestens fünf Prozent sowie sonstigen Betrieben mit mindestens zehn Prozent. Maßgeblich ist die passende betriebliche Einordnung mit der jeweiligen Anwesenheit. Die Vorgabe wird deshalb nicht allein an der Zahl sämtlicher Personen festgemacht, die in einem Unternehmen beschäftigt sind.
Bedeutung
Anforderung der tatsächlichen Gruppe
Bedeutung
Eine Organisationsform nach Vereinbarung
Bedeutung
Zahl der anwesenden Versicherten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren umfasst nicht automatisch jede zusätzlich gewünschte Leistung. Lassen Sie den vereinbarten Umfang für den Auftrag erkennen.
Die Voraussetzungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Eine gesonderte Leistung ausdrücklich vereinbaren.
Eine verständliche Einladung macht noch keine verständliche Schulung. Wenn Beschäftigte eine andere Unterrichtssprache benötigen, sprechen Sie dies für den konkreten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle an. Einzelne Stellen bieten entsprechende Veranstaltungen an; aus einer Suche für Kandern folgt keine örtliche Sprachverfügbarkeit. Die Frage betrifft die Erklärungen und die angeleitete Arbeit im Unterricht. Sie wird daher mit Blick auf die vorgesehenen Teilnehmenden und nicht lediglich auf die Sprache einer Internetseite beantwortet.
Bereits vorhandene anerkannte Qualifikationen gehören zur Einordnung des Schulungsbedarfs. Ein erstmaliger Einsatz im eigenen Unternehmen macht eine erneute Grundausbildung nicht für jede Person automatisch erforderlich.
Bei der Gruppenanfrage ansprechen.
Dem Unterricht folgen können.
Die zutreffende Bezugsgröße der Besetzung beachten.
Unverständliche Punkte mitteilen können.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen. Derselbe reguläre Unterrichtsrahmen gilt bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Schulung für die Gruppe.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen für eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren. Das Verfahren wird vor der Teilnahme geklärt; eine allgemeine Inhouse-Anfrage ersetzt diese Entscheidung nicht.
Eine Berücksichtigung ist nach den DGUV-Hinweisen möglich, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Bedingungen beziehen sich auf die zusätzliche betriebliche Verwendung.