Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76887 Bad Bergzabern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,0 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

Für Betriebe in Bad Bergzabern werden Ausbildung und Fortbildung als jeweils geeignete reguläre Lehrgänge organisiert. Bei Inhouse-Unterricht benötigt der vereinbarte Raum passende Lernbedingungen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle beurteilt mit dem Unternehmen die tatsächliche Durchführung; ein betrieblicher Raum ist nicht automatisch schon ein geeigneter Unterrichtsraum.
Eine Person soll erstmals betrieblicher Ersthelfer werden, eine andere braucht eine Fortbildung: Beides kann im selben Unternehmen anstehen. Sammeln Sie die jeweiligen Bedarfe vor der Anfrage und benennen Sie die gewünschte Schulungsart.
Für eine Gruppe können Sie Inhouse-Unterricht am Standort in Bad Bergzabern anfragen. Die Ausbildungsstelle braucht dafür eine Beschreibung des Raums und die Teilnehmerzahl. Stimmen Sie Bedingungen und Durchführung ausdrücklich ab. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Termine besuchen.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich nach den verlangten Unterlagen und lassen Sie mögliche Zusatzkosten im Angebot benennen, bevor Sie verbindlich buchen.
Die DGUV-Anforderungen sehen vor, Teilnehmende einer Fortbildung nicht in einen Ausbildungslehrgang zu integrieren. Wenn in Ihrem Unternehmen beide Schulungsarten benötigt werden, beschreibt die gemeinsame betriebliche Vorbereitung deshalb noch keine gemeinsame Unterrichtsklasse. Berücksichtigen Sie die jeweils vorgesehene Schulungsart der Personen bei der Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Die beiden regulären Lehrgänge haben zwar denselben Umfang, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Qualifizierung.
Ein gemeinsamer Arbeitgeber macht nicht jede Schulungsform gleich.
Die tatsächliche Lernsituation beschreiben.
Grundlegenden Lehrgang gesondert planen.
Als eigenen regulären Lehrgang einordnen.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt geeignete Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen, damit Hilfe unverzüglich herbeigerufen und zum Einsatzort geleitet werden kann. Diese Vorkehrungen gehören zur betrieblichen Organisation unabhängig davon, wo der reguläre Lehrgang stattfindet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren. Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten bleiben Aufwendungen des Unternehmens. Diese unterschiedlichen Kostenarten werden bei der betrieblichen Vorbereitung jeweils für die tatsächliche Teilnahme berücksichtigt.
Übernahmevorgaben des Trägers beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einordnen.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Nutzbare Raumbedingungen | Geeignete Lernsituation prüfen |
| Ausbildungsbedarf | Vorgesehenen grundlegenden Lehrgang benennen |
| Fortbildungsbedarf | Eigenen regulären Lehrgang organisieren |
Die DGUV-Anforderungen betreffen mehr als die bloße Verfügbarkeit eines Raums. Für die Schulung sind unter anderem ausreichende Beleuchtung, Sitzmöglichkeiten mit Schreibunterlagen sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorgesehen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlich nutzbaren Bedingungen des vorgesehenen Ortes. Ein Raum, der im betrieblichen Alltag für einen anderen Zweck geeignet ist, muss für die Unterrichtssituation gesondert betrachtet werden. Maßgeblich bleibt die mögliche Durchführung des regulären Lehrgangs.
Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten; derselbe Umfang gilt für die Fortbildung. Dazu sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Dieser reguläre Zeitrahmen wird auch beim vereinbarten Inhouse-Unterricht berücksichtigt.
Die reguläre Obergrenze beträgt zwanzig Teilnehmende. Gemeint ist die tatsächliche Unterrichtsgruppe, nicht die Gesamtbelegschaft des Unternehmens. Bei einer größeren betrieblichen Anfrage wird mit der Ausbildungsstelle geklärt, wie geeignete Lehrgänge organisiert werden können.
Die betreffende Schulung kann berücksichtigt werden, wenn sie höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht wurde. Entscheidend sind diese beiden Voraussetzungen beim tatsächlichen Lehrgang; der private Anlass des früheren Besuchs allein genügt nicht.
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