Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07806 Neustadt an der Orla sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,1 km vom Suchpunkt

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Neustadt an der Orla · Thüringen
Ein Lehrgang für betriebliche Ersthelfer braucht die aktive Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten. Neustädter Unternehmen planen dafür eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Schulung kommt der Unterricht zum Betrieb; die praktischen Lernaufgaben bleiben ein wesentlicher Bestandteil.

Bei einer betrieblichen Anfrage sollte nicht nur „Erste Hilfe“ auf dem Auftrag stehen. Benennen Sie, ob Beschäftigte neu ausgebildet werden oder eine Fortbildung besuchen sollen. So kann die Ausbildungsstelle das Angebot auf den Bedarf beziehen.
Wünschen Sie Unterricht im Neustädter Betrieb, stellen Sie die Räume und die geplante Gruppengröße vor. Eine Inhouse-Veranstaltung wird erst durch die Vereinbarung mit dem Anbieter planbar. Einzelne Personen können auch öffentliche Kursplätze prüfen.
Das direkte Abrechnungsverfahren für berechtigte betriebliche Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Fragen Sie nach seinen Unterlagen und klären Sie beim Anbieter, ob weitere Leistungen zusätzliche Kosten verursachen. Erst dann sollte die Anmeldung verbindlich bestätigt werden.
Eine Schulung ist nicht schon dadurch erledigt, dass ein Platz für jemanden gebucht wurde. Die reguläre betriebliche Qualifizierung findet als Präsenzveranstaltung statt und umfasst praktische Arbeit. Wer währenddessen fortlaufend andere Aufgaben übernimmt, kann sich mit den Lernaufgaben nicht verlässlich beschäftigen. Prüfen Sie die betrieblichen Vertretungsmöglichkeiten daher mit Blick auf die vorgesehene Person. Auch bei Inhouse-Unterricht sollen die Beschäftigten als Lernende und nicht nebenbei als ständig abrufbare Besetzung eingeplant sein.

Eine neu übertragene Ersthelferaufgabe bedeutet nicht automatisch, dass eine anerkannte vorhandene Qualifikation durch eine neue Grundausbildung ersetzt werden muss. Der tatsächliche Schulungsbedarf wird entsprechend eingeordnet.
Die zuständige BG oder Unfallkasse entscheidet über die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Ihre Voraussetzungen werden auf die tatsächliche Teilnahme bezogen.
Den eigenen Unfallversicherungsträger ermitteln.
Die erforderlichen Angaben vor dem Kurs abstimmen.
Nach einer erfolgreichen Schulung ist zusätzlich zu klären, wer im Neustädter Unternehmen als Ersthelfer benannt wird. Der Kurs und die Übertragung der betrieblichen Aufgabe sind verschiedene Schritte. Die DGUV schreibt für die Bestellung keine bestimmte Form vor, empfiehlt aber eine schriftliche Festlegung. Dadurch kann die Zuständigkeit innerhalb der Organisation ausdrücklich zugeordnet werden. Eine Bescheinigung über besuchten Unterricht allein beschreibt noch nicht sämtliche innerbetrieblichen Zuständigkeiten.
Im eigenen Unternehmen vorbereiten.
Die Person für praktische Arbeit einplanen.
Laufende Aufgaben währenddessen zuordnen.
Die spätere betriebliche Aufgabe festlegen.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Präsenzlehrgang | Praktisch lernen |
| Teilnahmenachweis | Die absolvierte Schulung belegen |
| Bestellung | Die betriebliche Aufgabe übertragen |

Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet. Die vorhandene Qualifikation wird dabei berücksichtigt. Diese Regel gehört zum betrieblichen Einsatz und ist keine allgemeine Erneuerungsfrist für einen Führerscheinnachweis.
Die reguläre Fortbildung enthält neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen insgesamt hinzu. Auch ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang berücksichtigt denselben regulären Rahmen der erforderlichen Schulung.
Nein. Berechtigte Lehrgangsgebühren richten sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Andere Aufwendungen, etwa Arbeitsentgelt und Fahrtkosten der Beschäftigten, liegen beim Arbeitgeber und werden in dessen Planung berücksichtigt.
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