Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71111 Waldenbuch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Waldenbucher Betriebe stimmen Ausbildung, Fortbildung und Inhouse-Unterricht mit einer ermächtigten Stelle ab. Die betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung wird nach dem tatsächlichen Bedarf organisiert. Bei fremdsprachigen Lehrgängen ist außerdem zu beachten, dass die reguläre Teilnahmebescheinigung nach den DGUV-Vorgaben auf Deutsch ausgestellt wird.
Ein Waldenbucher Betrieb möchte einen bereits angefragten Lehrgang verbindlich buchen. Prüfen Sie, ob Teilnehmergruppe, Ausbildungsbedarf und gewünschter Termin mit der Bestätigung der Schule übereinstimmen. Offene Punkte sollten vor der internen Einladung geklärt werden.
Für einen Inhouse-Tag werden Raum und Betriebsanschrift konkret vereinbart. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Lassen Sie zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten zum tatsächlichen Angebot benennen, damit die Schulung zuverlässig vorbereitet werden kann.
Die DGUV nennt für Art und Menge des Erste-Hilfe-Materials insbesondere die Beschäftigtenzahl und die betrieblichen Gefahren. Auch organisatorische und räumliche Bedingungen können eine Rolle spielen. Damit richtet sich die Ausstattung nach dem tatsächlichen Unternehmen. Die Zahl der Menschen, die gemeinsam an einer Schulung teilnehmen, beschreibt diesen Materialbedarf nicht vollständig. Berücksichtigen Sie die Verhältnisse des Arbeitsumfelds, wenn Sie die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation neben der Qualifizierung vorbereiten.
Inhouse beschreibt den vereinbarten Unterricht im betrieblichen Rahmen. Der erforderliche reguläre Ausbildungs- oder Fortbildungsinhalt wird dadurch nicht zu einer frei verkürzbaren Unterweisung. Besprechen Sie mit der ermächtigten Stelle den Lehrgang, der für die vorgesehenen Personen benötigt wird.
Ob der zuständige Unfallversicherungsträger berechtigte Kursgebühren übernimmt, richtet sich nach dessen Vorgaben. Eine betriebliche Anfrage allein ist noch keine Bestätigung für den konkreten Besuch. Lassen Sie diese Frage anhand der vorgesehenen Teilnahme klären.
Maßgebliche Übernahmebedingungen beachten.
Berechtigung zur vorgesehenen Teilnahme klären.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Betriebliche Gefahren | Einfluss auf den Materialbedarf |
| Fremdsprachiger Unterricht | Tatsächlich benötigte Verständigung |
| Deutschsprachige Bescheinigung | Vorgesehene Sprache des Nachweises |
Ausstattung, Unterricht und Nachweis haben jeweils einen eigenen Bezug.
Tatsächliche betriebliche Verhältnisse.
Verständigung während des Lehrgangs.
Regulärer Nachweis auf Deutsch.
Nach den DGUV-Hinweisen wird die Bescheinigung über einen betrieblichen Lehrgang auf Deutsch ausgestellt. Das gilt auch dann, wenn die Schulung selbst in einer anderen Sprache durchgeführt wird. Die Sprache des Nachweises und die benötigte Verständigung im Unterricht sind somit unterschiedliche Angaben. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Erwartung an die Unterlagen eines fremdsprachigen Lehrgangs und besprechen Sie den konkreten Unterrichtsbedarf mit der Ausbildungsstelle.

Betriebliche Ersthelfer sollen sich in der Regel alle zwei Jahre fortbilden. Für die Auswahl des passenden weiteren Lehrgangs werden die vorhandenen geeigneten Nachweise der tatsächlich vorgesehenen Personen berücksichtigt; eine gemeinsame Firmenanfrage legt dies nicht für alle gleich fest.
Beide regulären Lehrgänge, Ausbildung und Fortbildung, umfassen neun Einheiten mit jeweils 45 Minuten Unterricht. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen dazu. Dieser Umfang wird auch für eine Inhouse-Gruppe vollständig berücksichtigt.
Ja, sofern der tatsächlich besuchte Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfand und nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein. Eine lediglich ähnlich bezeichnete Veranstaltung bestätigt diese Eignung noch nicht.