Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04683 Naunhof sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

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13,5 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

Naunhofer Unternehmen organisieren die Ausbildung und Fortbildung geeigneter Ersthelfer mit einer ermächtigten Stelle. Für Inhouse-Unterricht wird die tatsächliche Durchführung vereinbart. Auch im Arbeitsalltag benötigen Beschäftigte aktuelle Informationen zur Ersten Hilfe; die Schulung einzelner Personen deckt diese betriebliche Informationsaufgabe nicht allein ab.
Ein Naunhofer Betrieb möchte vor einer Gruppenschulung die Angaben aus verschiedenen Bereichen bündeln. Benennen Sie eine Person, die die endgültige Teilnehmerzahl und den Ausbildungsbedarf mit der Schule abstimmt. Änderungen sollten über denselben Kontakt weitergegeben werden.
Bei Inhouse-Unterricht werden außerdem Raum und tatsächlicher Standort vereinbart. Einzelpersonen können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor der verbindlichen Zusage nach enthaltenen Leistungen sowie möglichen gesonderten Kosten, damit intern ein eindeutiger Auftrag bestätigt wird.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Hinweise zur Ersten Hilfe an geeigneter Stelle, etwa durch Aushänge. Dazu gehören Angaben zu Einrichtungen und Personal sowie zum Notruf und zum Verhalten bei Unfällen. Diese Informationen sind aktuell zu halten. Für ein Unternehmen ist dies eine laufende organisatorische Aufgabe. Eine vor längerer Zeit erstellte Information erfüllt ihren Zweck nur, wenn ihre Angaben weiterhin die tatsächliche betriebliche Organisation beschreiben.
| Aufgabe | Gegenstand |
|---|---|
| Betriebliche Information | Tatsächlich bestehende Erste-Hilfe-Organisation |
| Ausbildung | Persönliche grundlegende Qualifizierung |
| Fortbildung | Festigung und Vertiefung vorhandener Fähigkeiten |
Die DGUV-Anforderungen an die Fortbildung berücksichtigen neben festen Themen auch eine Auswahl anhand des betrieblichen Bedarfs und der Bedürfnisse der Teilnehmenden. Überlegen Sie deshalb, welche allgemeinen Fragen aus Ihrem Arbeitsumfeld für die Schulung hilfreich wären. Benennen Sie den fachlichen Bezug Ihrer Anfrage. Ob und wie ein solcher Bedarf im geeigneten regulären Lehrgang aufgegriffen wird, besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle.
Betriebliche Informationen und persönliche Fähigkeiten benötigen Aufmerksamkeit.
Angaben zur Ersten Hilfe aktuell halten.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung organisieren.
Bekannte Grundlagen erneut bearbeiten.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel im Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Ordnen Sie diesen wiederkehrenden Bedarf den tatsächlich vorgesehenen Personen zu, wenn Sie die weitere Qualifizierung des Unternehmens vorbereiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Zur regulären vereinbarten Lehrgangsleistung gehören auch die notwendigen Teilnahmeunterlagen und die Bescheinigung. Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ein möglicherweise zusätzlich vereinbarter Leistungsbestandteil wird anhand des tatsächlichen Angebots gesondert beurteilt.
Notwendige Unterlagen und Bescheinigung einbeziehen.
Nur anhand der tatsächlichen Vereinbarung einordnen.
Ein regulärer Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Diese Grenze bezieht sich auf die Unterrichtsgruppe. Sie beschreibt noch nicht, wie viele qualifizierte Ersthelfer für die tatsächliche Besetzung des jeweiligen Unternehmens erforderlich sind.
Ausbildung wie Fortbildung dauern neun Einheiten von jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen insgesamt dazu. Auch die Inhouse-Gruppe benötigt diesen vollständigen regulären Rahmen; ein anderer Unterrichtsort verkürzt den vorgeschriebenen Umfang nicht.
Der tatsächliche Besuch darf höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein. Beide Merkmale sind für die betriebliche Berücksichtigung erforderlich. Prüfen Sie deshalb den früheren Lehrgang der Person, nicht nur seinen allgemeinen Titel.