Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09618 Brand-Erbisdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,2 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

Praktische Schulung benötigt geeignete hygienische Geräte und räumliche Voraussetzungen. Diese Bedingungen gehören zum regulären Unterrichtsrahmen. Bei einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Kurs für Ihren Brand-Erbisdorfer Betrieb werden sie ebenso berücksichtigt wie an einem anderen geeigneten Schulungsort.
Welche Schulung soll beauftragt werden? Stellen Sie im Unternehmen zuerst fest, wer erstmals betrieblicher Ersthelfer werden soll und wer eine Fortbildung benötigt. Danach können passende Kurse angefragt werden.
Für eine Gruppe können Sie Unterricht in Brand-Erbisdorf vorschlagen. Beschreiben Sie dem Anbieter dafür den Raum und die geplante Teilnehmerzahl. Er muss die Inhouse-Durchführung prüfen und zusagen. Bei einzelnen Beschäftigten kommt auch die Suche nach öffentlichen Terminen infrage.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist eine direkte Kursgebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Klären Sie die nötigen Unterlagen. Fragen Sie außerdem nach Kosten für weitere Leistungen, bevor Sie die Buchung verbindlich abschließen.
Für die Vorbereitung des Lehrgangs.
Funktionsfähigkeit und geeignete Nutzung beachten.
Die vorgesehene Aufbereitung berücksichtigen.
Fläche und Einrichtungen gemeinsam betrachten.
Der DGUV-Grundsatz fordert funktionsfähige Unterrichtsgeräte. Bei der Wiederbelebungsübung ist für jede teilnehmende Person eine eigene geeignete Gesichtsmaske vorgesehen. Die hygienische Aufbereitung richtet sich nach einem nachvollziehbaren Verfahren. Der gemeinsame praktische Unterricht hat damit sachliche Anforderungen an die bereitgestellte Ausstattung. Es geht um die Bedingungen, unter denen die Lernenden die vorgesehenen Aufgaben bearbeiten können. Die erforderlichen Materialien und ihre Aufbereitung zählen zum regulären Lehrgangsumfang.

Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die reguläre Fortbildung ist eine eigene Lehrgangsart; sie wird nicht in einen Grundkurs integriert.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Gesichtsmaske | Persönliche Ausstattung bei der Wiederbelebungsübung |
| Aufbereitung | Hygienische Bedingung der Gerätenutzung |
| Raumvorgaben | Voraussetzungen für Unterricht und Praxis |
Die Vorgaben beziehen sich auf einen Raum, der theoretischen Unterricht, Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen ermöglicht. Die Grundfläche beträgt mindestens fünfzig Quadratmeter. Nach der DGUV Vorschrift 1 gehören ausreichende Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten zu den Anforderungen. Die nutzbare Fläche und diese Einrichtungen werden daher gemeinsam berücksichtigt. Für eine Inhouse-Veranstaltung gilt derselbe sachliche Rahmen für den tatsächlich vorgesehenen Unterrichtsort.
Erforderliche Lehrleistungen, Materialien und Medien sowie Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören zum regulären Umfang. Eine mögliche Übernahme berechtigter Gebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eigene Arbeitgeberaufwendungen bestehen daneben.
Die vorgesehenen Unterrichtsbestandteile einbeziehen.
Arbeitsentgelt und Fahrten mitberücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Mindestens drei Pausen mit zusammen wenigstens 45 Minuten kommen hinzu. Auch ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang folgt diesem regulären zeitlichen Rahmen.
Die DGUV nennt regulär zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig wird Unterstützung bei praktischen Aufgaben empfohlen.
Eine verbindliche Form für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber überträgt den geeigneten Personen damit die Aufgabe im Unternehmen.
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