Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33829 Borgholzhausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe hat der Betriebsarzt nach den DGUV-Hinweisen eine zentrale beratende Rolle; die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Borgholzhausener Betriebe können daneben die Grundlage einer Lehrgangsbescheinigung einordnen: Regelmäßige Teilnahme und der festgestellte Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gehören dazu.
Ein Borgholzhausener Arbeitgeber möchte mehrere Personen erstmals schulen lassen. Stimmen Sie die Freistellung intern ab und nennen Sie der Schule die tatsächliche Teilnehmerzahl. Fragen Sie nach verfügbaren offenen Plätzen oder einem Angebot für eine eigene Gruppe.
Eine gewünschte Inhouse-Durchführung wird mit Betriebsanschrift und Raumangaben konkretisiert. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Unterlagen zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Gesonderte Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor dem Auftrag vereinbart. Erst der bestätigte Termin sollte als verbindliche Teilnahmeinformation an die Beschäftigten weitergegeben werden.
Die DGUV bezeichnet den Betriebsarzt als wichtigsten Ansprechpartner bei der Organisation der Ersten Hilfe. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei organisatorischen Fragen; auch die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger können bei konkreten betrieblichen Fragen beraten. Es handelt sich dabei um organisatorische Beratung, nicht um die Behauptung, dass diese Personen gemeinsam den gebuchten Lehrgang unterrichten oder jede Teilnahme einzeln genehmigen.
Worauf achten?
Die Rollen von Betriebsarzt, Fachkraft und Präventionsdienst
Worauf achten?
Regelmäßige Teilnahme und erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten
Worauf achten?
Die dokumentierte Aushändigung der Teilnehmerinformation

Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Berechtigte Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab.
Die nötigen Arbeitgeberangaben bei BG oder Unfallkasse feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule für die tatsächliche Teilnahme abstimmen.
Die Teilnahmebescheinigung setzt nach dem DGUV-Grundsatz regelmäßige Teilnahme voraus. Die Lehrkraft muss außerdem überzeugt sein, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Als Angabe des Nachweises nennt der Grundsatz auch den Vermerk über die Aushändigung der Teilnehmerinformation. Die Teilnahmevoraussetzungen und dieser Vermerk haben verschiedene Aufgaben: Erstere betreffen den Qualifizierungserwerb, der Vermerk dokumentiert die Ausgabe der vorgesehenen Information. Der Empfang einer Unterlage allein ist keine Beschreibung des gesamten Lernverlaufs.
Die Angaben betreffen Beratung und die Durchführung der Qualifizierung.
Die zentrale Beratung zur Erste-Hilfe-Organisation.
Fachkraft und Präventionsdienst ihrer Rolle zuordnen.
Teilnahmevoraussetzungen und Informationsvermerk unterscheiden.
Die DGUV sieht für Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vor. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen; die Angaben beschreiben den regulären Rahmen des betreffenden Lehrgangs.
Das Unternehmen trägt Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten selbst. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger bezieht sich auf die regulären Gebühren und umfasst diese Arbeitgeberaufwendungen nicht bereits mit.
Er muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die DGUV nennt beide Voraussetzungen zusammen für die Berücksichtigung der früheren Schulung in der betrieblichen Ersthelferfunktion.
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