Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31008 Elze sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Elzer Unternehmen stimmen geeignete Lehrgänge mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Die betriebliche Organisation umfasst daneben die Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials und den geeigneten Umgang mit Hilfeaufzeichnungen. Inhouse-Unterricht wird mit der tatsächlichen Gruppe vereinbart; die örtlichen Aufgaben werden im Unternehmen zugeordnet.
Ein Elzer Betrieb möchte nach der Buchung prüfen, ob alle vorgesehenen Beschäftigten die Kursinformationen erhalten haben. Geben Sie Unterrichtsort, Beginn und die Hinweise der Schule einheitlich weiter. Rückfragen zur Anmeldung können so noch vor dem Tag geklärt werden.
Für einen Inhouse-Termin wird außerdem benannt, wer den Raum bereitstellt. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den tatsächlichen Teilnehmenden. Offene Kursplätze können für einzelne Personen angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vorab vereinbart.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine entsprechend qualifizierte Ersthelferperson zur Verfügung stehen.
Die DGUV beschreibt es als bewährtes Vorgehen, beispielsweise Ersthelfer mit einer regelmäßigen Überprüfung der Verbandkästen zu betrauen. Diese Personen können einen Überblick über den tatsächlichen Verbrauch haben und das bedarfsbezogene Auffüllen veranlassen. Besprechen Sie eine solche Aufgabe im Unternehmen ausdrücklich. Die genannte Möglichkeit ist eine organisatorische Zuordnung und nicht allein aus dem Besuch eines Lehrgangs abzuleiten. Der betriebliche Materialbestand wird dabei am tatsächlichen Bedarf betrachtet.
Die Qualifizierung beantwortet nicht jede organisatorische Einzelfrage.
Geeigneten persönlichen Lehrgang vorsehen.
Eine geeignete betriebliche Zuständigkeit besprechen.
Form und vertraulichen Umgang berücksichtigen.
Die DGUV Vorschrift 1 legt keine bestimmte Form für die Erfassung der Hilfeaufzeichnungen fest. Nach den DGUV-Angaben kommen beispielsweise ein Meldeblock oder eine elektronische Erfassung infrage. Das Unternehmen wählt einen geeigneten Umgang für seine Dokumentation. Unabhängig von der Form bleiben die Aufzeichnungen vertraulich zu behandeln. Betrachten Sie deshalb bei dieser organisatorischen Entscheidung sowohl die vorgesehene Erfassung als auch den Umgang mit den tatsächlich entstandenen Informationen.
Für berechtigte betriebliche Lehrgänge gelten die Übernahmebedingungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie die Gebührenfrage für die tatsächlich vorgesehene Teilnahme mit dem zuständigen Träger.
Berechtigung und Trägerbedingungen klären.
Materialien, Teilnehmerunterlagen und Nachweis berücksichtigen.
| Bereich | Gegenstand |
|---|---|
| Lehrgang | Persönliche Qualifizierung |
| Material | Regelmäßige Überprüfung und bedarfsgerechtes Auffüllen |
| Hilfeaufzeichnung | Geeignete Form und vertraulicher Umgang |

Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen Zeit für den gesamten vereinbarten Ablauf; der reguläre Umfang bleibt auch bei Inhouse-Unterricht bestehen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die Fortbildung greift erworbene Fähigkeiten erneut auf und ermöglicht praktisches Festigen. Ihr Lernauftrag beschränkt sich damit nicht darauf, bei jedem Besuch nur bislang unbekannte Themen vorzustellen.
Für die betriebliche Ersthelferaufgabe müssen zwei Voraussetzungen gemeinsam vorliegen: Der Besuch liegt höchstens zwei Jahre zurück und erfolgte bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Prüfen Sie diesen zeitlichen und fachlichen Bezug am tatsächlichen persönlichen Nachweis.