Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04924 Bad Liebenwerda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

Im Lehrgang bearbeiten die Teilnehmenden lebensrettende Grundlagen mit geeigneten Übungsgeräten. Im Betrieb werden tatsächliche Hilfeleistungen vertraulich aufgezeichnet. Für Unternehmen in Bad Liebenwerda betreffen diese Aufgaben die fachliche Vorbereitung und den späteren Umgang mit einem tatsächlichen Ereignis.
Ein betrieblich veranlasster Kurs sollte zu einer gemeinsam geklärten Aufgabe passen. Bestimmen Sie deshalb zuerst den Bedarf: neue Ersthelfer ausbilden oder bereits geschulte Personen fortbilden. Stellen Sie auf dieser Grundlage den Teilnehmerkreis zusammen.
Wenn eine Gruppe am Standort in Bad Liebenwerda lernen soll, braucht der Anbieter Angaben zum vorgesehenen Unterrichtsraum. Lassen Sie die Inhouse-Durchführung prüfen und bestätigen. Bei einzelnen Beschäftigten kann auch die Anmeldung zu einem öffentlichen Kurs infrage kommen.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist eine direkte Abrechnung nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers möglich. Klären Sie die nötigen Nachweise und fragen Sie nach weiteren Leistungen, die außerhalb dieser Abrechnung liegen. Die Kosten sollten vor der verbindlichen Anmeldung feststehen.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Teilnehmerübung | Persönliche praktische Lernaufgabe |
| Hygienische Ausstattung | Voraussetzung für gemeinsame Gerätearbeit |
| Hilfeaufzeichnung | Dokumentation eines tatsächlichen Ereignisses |

Die reguläre Fortbildung ist eine eigene Lehrgangsart und wird nicht in eine Grundausbildung integriert. Für betriebliche Ersthelfende ist sie grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erforderliche Übungsmaterialien einschließlich Aufbereitung sowie Teilnehmerinformationen gehören zum regulären Leistungsumfang. Die Übernahme berechtigter regulärer Gebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben Arbeitgeberaufwendungen.
Die vorgesehenen Unterrichtsbestandteile berücksichtigen.
Die jeweilige Zuständigkeit für Aufwendungen beachten.
Im praktischen Rahmen der Grundausbildung sind Kontrolle von Bewusstsein und Atmung sowie Seitenlage als Teilnehmerübungen vorgesehen. Auch Wiederbelebung einschließlich Beatmung wird praktisch trainiert. Die Ausstattung enthält dafür geeignete Übungsgeräte; für jede Person ist eine eigene geeignete Gesichtsmaske zur Wiederbelebungsübung vorgesehen. Funktionsfähigkeit und hygienische Verwendung der Geräte gehören zu den Anforderungen. Diese Bedingungen ermöglichen die angeleitete Arbeit an den vorgesehenen praktischen Gegenständen des Lehrgangs.
Nach der DGUV Vorschrift 1 ist jede Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Es handelt sich um Angaben zu einem tatsächlichen Ereignis mit Hilfeleistung. Die Aufbewahrungspflicht betrifft deshalb diese Ereignisdokumentation und wird nicht pauschal auf jedes persönliche Kursdokument übertragen. Für den betrieblichen Umgang ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen keinen Zugriff auf die enthaltenen persönlichen Informationen erhalten.
Für die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation.
Angeleitete Aufgaben im Lehrgang bearbeiten.
Geeignete Bedingungen für die Praxis beachten.
Eine erfolgte Hilfeleistung vertraulich festhalten.
Versicherte werden über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen. Arbeitsbezogene Gefährdungen und deren Verhütung gehören dazu. Die Unterweisung wird bedarfsbezogen wiederholt, mindestens jährlich, und muss dokumentiert werden.
Auch eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung folgt dem regulären Lehrgangsrahmen: neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Ausbildung und Fortbildung haben jeweils diesen Umfang.
Die DGUV schreibt für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender keine verbindliche Form vor. Sie empfiehlt eine schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Damit wird die betriebliche Aufgabe der betreffenden Person zugeordnet.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Bad Liebenwerda · Andere Stadt wählen