Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04736 Waldheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

25,7 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

Weitere Erste-Hilfe-Einrichtungen gehören in die betriebliche Unterweisung, soweit sie im Unternehmen vorhanden sind. Waldheimer Betriebe berücksichtigen daneben die Regeln für Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen: Die DGUV nennt fünfjährige Aufbewahrung und vertrauliche Behandlung durch die dafür zuständige Person oder Stelle.
Ein Waldheimer Arbeitgeber sucht offene Plätze für einzelne Beschäftigte. Fragen Sie nach einem zum Ausbildungsbedarf passenden Lehrgang und lassen Sie die Verfügbarkeit bestätigen. Die Schule sollte wissen, welche Personen eine erste Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen.
Zur betrieblichen Anmeldung erläutert die ermächtigte Ausbildungsstelle die erforderlichen Arbeitgeberangaben. Eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren wird vorab mit ihr geklärt, ebenso zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten. Für einen eigenen Gruppentag im Unternehmen können Sie gesondert ein Inhouse-Angebot anfragen. Dabei gehören Betriebsanschrift und vorgesehener Raum von Anfang an zur Beschreibung.
Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert die Bedingungen für berechtigte Kursgebühren.
Die erforderlichen Angaben zur betrieblichen Abrechnung klären.
Die Unterlagen mit der Ausbildungsstelle für die tatsächlichen Teilnahmen vorbereiten.
Aufzeichnungen über geleistete Erste Hilfe sind nach den DGUV-Hinweisen fünf Jahre aufzubewahren. Für die Dokumentation und Aufbewahrung ist eine Person oder Stelle zu beauftragen; die Angaben müssen vertraulich behandelt und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Die Regeln betreffen Aufzeichnungen über tatsächliche Hilfeleistungen. Sie beschreiben damit Unterlagen zu einem Ereignis im Unternehmen, nicht die Teilnahmeunterlagen eines Lehrgangs oder eine frei einsehbare allgemeine Ersthelferübersicht.
Die Angaben betreffen unterschiedliche Aufgaben der Erste-Hilfe-Organisation.
Auch Erste-Hilfe-Räume und Krankentragen bei ihrem Vorhandensein erläutern.
Soweit vorhanden deren Erreichbarkeit bekannt machen.
Die vorgesehene Dauer und Vertraulichkeit beachten.
Nach den DGUV-Hinweisen werden in der betrieblichen Unterweisung auch weitere Erste-Hilfe-Einrichtungen erläutert, soweit sie vorhanden sind. Dazu zählen Erste-Hilfe-Räume, Krankentragen und Meldeeinrichtungen. Bei vorhandenen Betriebssanitätern gehört deren Erreichbarkeit ebenfalls zur Information. Die Angaben beziehen sich auf die tatsächlich vorhandene Ausstattung und Organisation des Unternehmens. Die Aufzählung verlangt damit nicht für jeden Betrieb dieselben zusätzlichen Einrichtungen, sondern nennt Gegenstände, die bei ihrem Vorhandensein in der örtlichen Orientierung berücksichtigt werden.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Worauf achten?
Die im Betrieb tatsächlich vorhandenen Räume, Tragen und Meldeeinrichtungen
Worauf achten?
Die fünfjährige Aufbewahrung
Worauf achten?
Die beauftragte Dokumentation und Aufbewahrung
Jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten sind für Ausbildung und Fortbildung vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen zusätzlich hinzu; die Zahlen beschreiben den regulären Rahmen der jeweiligen Qualifizierung.
Die ermächtigte Schule rechnet direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Eine direkte Erstattung an Mitgliedsunternehmen ist für diese Gebühren nicht vorgesehen; die Bedingungen des eigenen Trägers gelten.
Nach den DGUV-Hinweisen muss sie bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die betriebliche Berücksichtigung des früheren Lehrgangs ist an beide Voraussetzungen gebunden.