Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88427 Bad Schussenried sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

31,7 km vom Suchpunkt

Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfer nennt die DGUV persönliche, körperliche und geistige Aspekte sowie Motivation. Für Bad Schussenrieder Betriebe lässt sich außerdem die übliche Größe einer Ausbildungsgruppe einordnen: Zehn bis fünfzehn Personen werden genannt, mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich.
Ein Unternehmen aus Bad Schussenried möchte ein Schulungsangebot intern prüfen. Vergleichen Sie die benannte Teilnehmergruppe mit Ihrem tatsächlichen Bedarf und klären Sie offene Angaben direkt mit der Schule. Bei einer Inhouse-Durchführung sollten Raum und Anschrift richtig erfasst sein.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die betriebliche Anmeldung sowie die Unterlagen für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Gesonderte Leistungen und zusätzliche Kosten gehören vor der Zusage auf den Tisch. Erst nach der verbindlichen Bestätigung erhalten die Beschäftigten den geplanten Unterrichtstag und die notwendigen Angaben zur Teilnahme.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Auswahl einer Person | Die Eignung für die betriebliche Ersthelferaufgabe |
| Zehn bis fünfzehn Personen | Die als üblich genannte Ausbildungsgruppe |
| Bis zu zwanzig Personen | Die Möglichkeit mit einem Ausbildungshelfer |
Die Angaben beschreiben unterschiedliche organisatorische Entscheidungen.
Persönliche, körperliche und geistige Aspekte betrachten.
Ein von der DGUV benannter Auswahlaspekt.
Die übliche Größe der durchgeführten Ausbildung.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die erforderlichen Arbeitgeberangaben zur Abrechnung feststellen.
Die Unterlagen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle zusammenstellen.
Für die Ausbildung werden zehn bis fünfzehn Personen als übliche Gruppengröße genannt. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich. Zum vorgesehenen Unterrichtsmaterial gehören mindestens zwei Wiederbelebungsphantome und ein AED-Demonstrations- oder Trainingsgerät je Lehrgang. Je teilnehmender Person nennt der Grundsatz eine auswechselbare Gesichtsmaske und ein Paar Einmalhandschuhe. Die Angaben beschreiben gemeinsam personelle und materielle Anforderungen an die Durchführung, auch bei einem entsprechenden Lehrgang im Unternehmen.
Die DGUV nennt für geeignete betriebliche Ersthelfer persönliche, körperliche und geistige Aspekte sowie die Motivation der betreffenden Person. Der Arbeitgeber muss sich von der Eignung überzeugen. Die Hinweise beziehen unterschiedliche Personengruppen ein, etwa Führungskräfte, neue Beschäftigte oder Personen mit anderen betrieblichen Aufgaben. Es ist damit keine bestimmte Berufsbezeichnung als alleinige Voraussetzung benannt. Die Auswahl richtet sich auf die betreffende Person und ihre Eignung für die Ersthelferaufgabe.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Ausbildung und Fortbildung umfassen je neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen; die Angaben betreffen den regulären Rahmen der jeweils durchgeführten betrieblichen Schulung.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet sie unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Für Mitgliedsunternehmen ist keine direkte Gebührenerstattung vorgesehen; die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert die jeweils geltenden Anforderungen.
Der DGUV-Grundsatz sieht je teilnehmender Person eine Informationsschrift vor, mindestens entsprechend dem allgemeinen Handbuch zur Ersten Hilfe. Eine ergänzende elektronische Fassung ersetzt die im Grundsatz vorgesehene gedruckte Information nicht.
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