Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56179 Vallendar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

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6,1 km vom Suchpunkt

Vallendar · Rheinland-Pfalz
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet bei der vorgesehenen Teilnehmerinformation zwischen dem allgemeinen Handbuch und dem Handbuch für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Vallendarer Betriebe erläutern außerdem in der eigenen Unterweisung die örtlichen Wege nach einem Ereignis, darunter betriebliche Meldung und die vorgesehenen ärztlichen Anlaufstellen.

Eine Firma aus Vallendar möchte einen Inhouse-Kurs anbieten lassen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Standort und die vorgesehene Gruppe, damit ein konkretes Angebot möglich wird. Der Unterrichtsraum sollte gemeinsam mit der Schule abgestimmt werden, bevor ein Tag verbindlich vereinbart wird.
Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der Beschäftigten angefragt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Unterlagen für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Weitere Leistungen und mögliche gesonderte Kosten gehören in die Angebotsklärung. Nach der Bestätigung lässt sich die genaue Teilnahmeinformation intern weitergeben.
Die DGUV nennt für die mindestens jährliche betriebliche Erste-Hilfe-Unterweisung unter anderem, wem ein Ereignis gemeldet werden muss und welche Ärzte nach einem Unfall aufgesucht werden sollen. Diese Informationen werden auf die tatsächliche Organisation des Unternehmens bezogen. Eine betriebliche Meldestelle und eine ärztliche Anlaufstelle erfüllen dabei verschiedene Aufgaben. Erläutern Sie die vorgesehenen Zuständigkeiten so, dass Beschäftigte die für ihren Arbeitsplatz geltenden Angaben kennen; eine medizinische Entscheidung für einen konkreten Vorfall wird hier nicht getroffen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Angaben betreffen Lernmaterial und die örtliche Erste-Hilfe-Organisation.
Die Informationsschrift zum regulären Lehrgang.
Der Mindestbezug des entsprechenden Ausbildungsrahmens.
Meldestelle und ärztliche Anlaufstelle im Unternehmen erläutern.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| DGUV Information 204-007 | Das allgemeine Handbuch zur Ersten Hilfe |
| DGUV Information 204-008 | Das Handbuch für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder |
| Betriebliche Anlaufstellen | Die tatsächlich vorgesehenen örtlichen Zuständigkeiten |
Berechtigte Gebühren rechnet die ermächtigte Schule direkt mit dem zuständigen Träger ab.
Die benötigten Angaben der BG oder Unfallkasse erfragen.
Die Abrechnung mit der Ausbildungsstelle für die tatsächliche Teilnahme vorbereiten.
Für den regulären Ersthelferlehrgang ist eine Informationsschrift vorgesehen, mindestens entsprechend dem allgemeinen Handbuch zur Ersten Hilfe, DGUV Information 204-007. Für die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder nennt der Grundsatz dagegen das Handbuch DGUV Information 204-008 als Mindestbezug. Beide gehören zu den jeweils beschriebenen Ausbildungsrahmen und werden pro teilnehmender Person vorgesehen; die Angabe beschreibt keine örtliche zusätzliche Buchauswahl.
Für beide Lehrgangsarten sind neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Die DGUV nennt zusätzlich mindestens 45 Minuten Pause; die Zahlen beschreiben den jeweiligen regulären betrieblichen Lehrgang.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber selbst. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger ist davon getrennt zu betrachten und umfasst diese eigenen Arbeitgeberaufwendungen nicht bereits mit.
Die regulären betrieblichen Qualifizierungen werden vollständig in Präsenz durchgeführt. Die DGUV begründet dies mit dem Erwerb praktischer Handlungskompetenz; ein reines Online-Informationsangebot entspricht daher nicht dieser beschriebenen regulären Lehrgangsform.