Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49545 Tecklenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,0 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren umfasst nicht die Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten des Arbeitgebers. Tecklenburger Betriebe erläutern außerdem in der Erste-Hilfe-Unterweisung, wem ein Ereignis gemeldet wird und wie sowie durch wen Hilfeleistungen aufgezeichnet werden. Diese Angaben beziehen sich auf die eigene betriebliche Organisation.
Ein Tecklenburger Arbeitgeber möchte zusätzliche offene Kursplätze anfragen. Teilen Sie mit, für welche Personen eine Ausbildung beziehungsweise Fortbildung gesucht wird. Lassen Sie Termine und Plätze ausdrücklich bestätigen, bevor die Freistellung intern als fest gilt.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt, welche Arbeitgeberangaben zur Anmeldung und direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren nötig sind. Gesonderte Leistungen und Kosten werden vor der Buchung geklärt. Falls mehrere Personen später gemeinsam teilnehmen sollen, lässt sich eine Inhouse-Schulung anfragen; dazu benötigt die Schule auch den vorgesehenen Raum und die tatsächliche Betriebsanschrift.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung und die Fahrtkosten. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren können dagegen nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen und direkt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abgerechnet werden. Die Zuordnung betrifft unterschiedliche Arten von Aufwendungen. Ein Lehrgang mit berechtigter Gebührenübernahme ist daher nicht gleichbedeutend mit einer Teilnahme ohne jeden Aufwand für das Unternehmen; die genannten Arbeitgeberkosten bleiben ein eigener Bestandteil der betrieblichen Organisation.
Betriebliche Ersthelfer benötigen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung.
Zu den DGUV-Themen der mindestens jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung gehören die Fragen, wem ein Unfall oder eine akute Erkrankung gemeldet wird und wie sowie durch wen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden. Erläutern Sie dafür die tatsächliche Zuständigkeit im eigenen Betrieb. Die Meldung richtet sich an die vorgesehene betriebliche Stelle; die Aufzeichnung hält die geleistete Hilfe fest. Beschäftigte sollen diese organisatorischen Aufgaben in ihrer Arbeitsumgebung zuordnen können.
Die Angaben betreffen Aufwand und Erste-Hilfe-Organisation des Unternehmens.
Die dem Arbeitgeber zugeordneten Aufwendungen.
Die dafür vorgesehene interne Stelle.
Das tatsächliche Verfahren und seine Zuständigkeit.
Worauf achten?
Die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers
Worauf achten?
Die Aufwendungen des Arbeitgebers
Worauf achten?
Die jeweiligen betrieblichen Zuständigkeiten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine direkte Gebührenerstattung an das Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen.
Die Anforderungen der eigenen BG oder Unfallkasse feststellen.
Die erforderlichen Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vorbereiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Für den regulären Rahmen sind zusätzlich mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen; die Zahlen beziehen sich auf die jeweils durchgeführte Qualifizierung.
Nach dem DGUV-Grundsatz erhält jede teilnehmende Person eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzen, treten jedoch nicht an die Stelle der vorgesehenen gedruckten Teilnehmerinformation.
Die DGUV nennt dafür zwei zusammengehörige Bedingungen: Der Lehrgang liegt höchstens zwei Jahre zurück und wurde bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt. Die Angabe betrifft die betriebliche Berücksichtigung dieser vorhandenen Schulung.
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