Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23858 Reinfeld (Holstein) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,3 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

Für die Schulung werden geeignete und hygienisch aufbereitete Unterrichtsmittel benötigt. Im Reinfelder Betrieb gilt daneben die Pflicht zur Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Beide Anforderungen betreffen unterschiedliche Aufgaben und werden mit ihrem jeweiligen Bezug berücksichtigt.
Wenn mehrere Abteilungen Beschäftigte schulen lassen möchten, lohnt eine gemeinsame Bedarfsklärung. Unterscheiden Sie Personen für die Ersthelfer-Ausbildung von solchen mit anstehender Fortbildung. Daraus können sich unterschiedliche Anmeldungen ergeben.
Teilen Sie dem Anbieter mit, welche Gruppe Sie planen und ob Sie Räume für einen Inhouse-Kurs in Reinfeld anbieten können. Die Eignung des Ortes wird gemeinsam geklärt. Für einzelne Teilnehmende können auch öffentliche Termine passend sein.
Stimmen Sie das Gebührenverfahren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt abgerechnet werden; Voraussetzungen und Nachweise richten sich nach seinem Verfahren. Lassen Sie weitere Leistungen vor der Auftragserteilung im Angebot benennen.

Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Der reguläre Fortbildungslehrgang enthält Präsenzunterricht und praktische Aufgaben bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Übungshygiene | Bedingung der Schulungsdurchführung |
| Unterweisung | Information über Sicherheit bei der Arbeit |
| Jährlich mindestens einmal | Mindesthäufigkeit der Unterweisung |
Der DGUV-Grundsatz verlangt funktionsfähige Geräte und geeignete Bedingungen für ihre hygienische Verwendung. Bei der Wiederbelebungsübung ist für jede Person eine eigene geeignete Gesichtsmaske vorgesehen. Für die gemeinsame Gerätenutzung muss die Aufbereitung nach dem vorgesehenen Verfahren nachvollziehbar sein. Diese Anforderungen gehören zur Durchführung des Lehrgangs durch die Ausbildungsstelle. Sie betreffen auch die Ausstattung einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung, wenn die Beschäftigten im Unternehmen geschult werden.
Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer zur Unterweisung der Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Besonders genannt werden arbeitsbezogene Gefährdungen und deren Verhütung. Eine Wiederholung erfolgt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Ihr Gegenstand ist damit die Sicherheit bei der tatsächlichen Arbeit. Für die Durchführung wird die betriebliche Situation zugrunde gelegt, auf die sich diese Information bezieht.
Für Schulung und betriebliche Sicherheit.
Geeignete hygienische Nutzung berücksichtigen.
Arbeitsbezogene Gefährdungen behandeln.
Die erfolgte Unterweisung festhalten.
Erforderliche Ausbildungs- und Übungsmaterialien samt Aufbereitung zählen zum regulären Leistungsumfang. Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen sind ebenfalls vorgesehen. Die Übernahme berechtigter regulärer Gebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die vorgesehenen Lehrgangsbestandteile berücksichtigen.
Die Bedingungen des Trägerverfahrens beachten.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Derselbe Rahmen gilt bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung für die geplante Gruppe.
Eine verbindliche Form ist für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender nicht vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt die schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber überträgt den geeigneten Personen damit die Aufgabe in seiner betrieblichen Organisation.
Die reguläre Fortbildung wird nach den DGUV-Hinweisen nicht in einen Grundkurs integriert. Sie baut auf vorhandenen Kompetenzen auf. Für die Anfrage wird deshalb der tatsächliche Fortbildungsbedarf der betreffenden Personen benannt.
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