Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16866 Kyritz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,4 km vom Suchpunkt

32,4 km vom Suchpunkt

32,9 km vom Suchpunkt

34,7 km vom Suchpunkt

35,2 km vom Suchpunkt

39,2 km vom Suchpunkt

Die Zahl benötigter Ersthelfender richtet sich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Tatsächliche Hilfeleistungen werden mit Angaben zum Ereignis dokumentiert. Für Ihren Kyritzer Betrieb gehören personelle Vorbereitung und vertrauliche Aufzeichnungen damit zur laufenden Erste-Hilfe-Organisation.
Benötigt Ihr Betrieb neue Ersthelfer oder die Fortbildung bereits geschulter Personen? Mit dieser Angabe wird aus einer allgemeinen Terminanfrage ein konkreter Schulungsbedarf. Legen Sie zugleich fest, wer teilnehmen soll.
Bei mehreren Beschäftigten können Sie Unterricht am Kyritzer Betriebsstandort anfragen. Ein solcher Inhouse-Kurs ist erst nach Absprache mit der Ausbildungsstelle planbar: Sie muss die Räume beurteilen und die Bedingungen der Durchführung bestätigen. Für einzelne Anmeldungen können öffentliche Kurse betrachtet werden.
Eine berechtigte betriebliche Teilnahme kann die direkte Abrechnung der Kursgebühr ermöglichen. Welche Schritte und Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem Unfallversicherungsträger. Besprechen Sie außerdem mit dem Anbieter, ob Leistungen außerhalb dieser Abrechnung angeboten oder berechnet werden.
Die DGUV nennt für eine Hilfeaufzeichnung den Namen der verletzten oder erkrankten Person, Zeit und Ort sowie den Hergang des Ereignisses. Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung und Namen von Zeugen werden ebenfalls erfasst. Zur Hilfe gehören Angaben zu Zeitpunkt, Maßnahmen und helfender Person. Diese persönlichen Ereignisdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Sie dokumentieren das Geschehen, nicht die Teilnahme an einem Lehrgang.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als zwanzig gelten mindestens fünf Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent. Für besondere Einrichtungen nennt die Vorschrift weitere eigene Mindestzahlen: in Kindertageseinrichtungen eine Person je Kindergruppe, an Hochschulen zehn Prozent der Beschäftigten. Maßgeblich sind damit die einschlägige Betriebsart und die betreffende Bezugsgröße, nicht allein eine allgemeine Zahl sämtlicher Unternehmensangehöriger.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen werden neben der eigentlichen Kursgebühr in der betrieblichen Planung berücksichtigt.
Die zutreffenden Trägerbedingungen klären.
Arbeitsentgelt und Fahrten mitberücksichtigen.
Für die betriebliche Vorbereitung.
Die Bezugsgröße der Mindestzahlen beachten.
Die jeweils einschlägige Vorgabe zuordnen.
Das tatsächliche Ereignis vertraulich dokumentieren.
Grundsätzlich sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das weitere Training erfolgt bei einer für diese betriebliche Qualifizierung ermächtigten Ausbildungsstelle.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Mindestbesetzung | Erforderliche personelle Vorbereitung |
| Anwesende Versicherte | Bezugsgröße der betrieblichen Vorgaben |
| Hilfeaufzeichnung | Dokumentation eines tatsächlichen Ereignisses |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung berücksichtigt denselben regulären Unterrichtsrahmen für die vorgesehene Gruppe.
Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Zwanzig sind auch mit Ausbildungshelfer die absolute Grenze. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung für praktische Aufgaben und Gruppenarbeit.
Eine verbindlich vorgeschriebene Form nennt die DGUV für die Bestellung nicht. Sie empfiehlt die schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Die Übertragung der betrieblichen Aufgabe und der passende Schulungsnachweis betreffen unterschiedliche Vorgänge.